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Negativen Schufa Eintrag löschen lassen

Autor  Sven Wilke
Überprüft von  Ivan Bevanda
Aktualisiert: 27. Dezember 2023

Bei der Schufa handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten rund um das Zahlungsverhalten und Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt.

Ein negativer Eintrag in der Schufa kann das Leben in verschiedenen Situationen erschweren.

Das gilt zum Beispiel für:

  • die Suche nach einem Kredit,
  • einer neuen Wohnung
  • oder einem Mobilfunkvertrag.


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Schufa-Eintrag zu löschen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wann Sie ein Recht auf eine Löschung haben. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den negativen Eintrag Schritt für Schritt loswerden.

Schufa-Eintrag löschen: Das müssen Sie wissen

  • Ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende finanzielle Folgen für den Verbraucher haben.
  • Fehlerhafte, veraltete oder unberechtigte Schufa-Einträge lassen sich umgehend löschen, ansonsten gibt es eine Löschfrist.
  • Holen Sie sich einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft ein und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Daten.

Viele Kunden fühlen sich damit überfordert, Schufa-Einträge löschen zu lassen. advocado bietet eine Ersteinschätzung von einem Anwalt für die Schufa – kostenlos und innerhalb von 2 Stunden.

So erhalten Sie einen negativen Schufa-Eintrag

Ein Schufa-Eintrag kann entweder positiv, neutral oder negativ sein, wobei 90 % aller Schufa-Einträge in Deutschland ausschließlich positiv sind.

Negative Einträge können bei der Schufa gelöscht werden, wenn diese veraltet oder fehlerhaft sind.

Ein negativer Eintrag bei der Schufa ist kein harmloses Merkmal und kann gravierende wirtschaftliche Folgen für den Verbraucher haben.

Mieter und Banken neigen nämlich dazu, Informationen über Ihr Zahlungsverhalten einzuholen, um Ihre finanzielle Lage besser einzuschätzen.

So wird sichergestellt, dass Sie in der Lage sind, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Einen negativen Schufa-Eintrag erhalten Sie in folgenden Situationen:

  • Kreditkündigung durch Bank
  • Verbraucher- oder Regelinsolvenz
  • Vollstreckungsbescheid
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Haftbefehl

Weitere Faktoren, die Ihre Schufa negativ beeinflussen, sind zum Beispiel mehrere Konten, Darlehen oder Kreditkarten sowie häufige Umzüge.

So löschen Sie Ihren Schufa-Eintrag in wenigen Schritten

Wenn in der Schufa falsche Daten über Sie vorliegen, dann sollten Sie diese unbedingt löschen lassen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern.

Die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn Sie einen Anwalt einbinden müssen, um den fehlerhaften Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Schritt für Schritt einen negativen Schufa-Eintrag löschen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritt Schufa-Einträge löschen:

Schritt 1

Kostenlose Selbstauskunft einholen

Erstmal sollten Sie sich natürlich vergewissern, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt, der zu löschen ist. Die Schufa ist laut §34 des Bundesdatenschutzgesetzes dazu verpflichtet, Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Auskunft zu erteilen.

Die Selbstauskunft kann postalisch oder online beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie die Kopie eines Identifikationsausweises mit Ihrem Antrag übermitteln. So wird verhindert, dass die Auskunft an Dritte weitergegeben wird.

Schritt 2

Prüfung der Informationen

Sie warten zwischen einer und vier Wochen auf die Selbstauskunft. Ist diese angekommen, haben Sie eine Übersicht über sämtliche Informationen und Vermerke zu Ihrer Person.

Prüfen Sie, ob die negativen Schufa-Einträge veraltet oder womöglich fehlerhaft sind. Es können auch falsche Daten hinsichtlich Ihres Namens oder der Adresse vorliegen. Die Aktualität und Richtigkeit wird durch die Schufa nicht überprüft.

Schritt 3

Eintrag bei der Schufa löschen lassen

Wenn Sie einen fehlerhaften Schufa-Eintrag gefunden haben, den Sie löschen lassen möchten, müssen Sie die Schufa sowie das entsprechende Unternehmen kontaktieren.

Fordern Sie die Schufa auf, den Eintrag zu löschen. Einen Musterbrief finden Sie unter diesem Absatz. Wenn persönliche Daten von Ihnen korrigiert werden müssen, kontaktieren Sie nur die Schufa mit den nötigen Unterlagen.

Musterbrief zur Löschung von Schufa-Einträgen

Sie finden hier einen Musterbrief, den Sie für das Anschreiben nutzen können. Vergessen Sie nicht, neben dem Brief einen Nachweis darüber zu erbringen (bezahlte Rechnungen etc.), dass der Schufa-Eintrag falsch ist.

 

Musterbrief öffnen

In diesen Fällen lässt sich der Schufa-Eintrag löschen

Sie können nicht ohne Weiteres Ihre Daten in der Schufa löschen – hierfür muss ein legitimer Grund vorliegen.

In den folgenden Szenarien können Sie einen negativen Schufa-Eintrag entfernen:

Der Eintrag war fehlerhaft

Für jeden Schufa-Eintrag gibt es eine Begründung. Doch Banken oder sonstige Unternehmen hinterlegen manchmal fehlerhafte Daten bei der Schufa. So kann es sein, dass eine bezahlte Forderung noch immer als „offen“ vermerkt ist.

In solch einer Situation wenden Sie sich nicht an die Schufa sondern an das entsprechende Unternehmen. Dieses ist verpflichtet, eine Korrektur der fehlerhaften Daten vorzunehmen.

Wenn durch den negativen Schufa-Eintrag ein Nachteil für Sie entstanden ist, haben Sie sogar das Recht auf einen Schadensersatz.

Es handelt sich um einen veralteten Eintrag

Die meisten Schufa-Einträge werden gelöscht, wenn zugrundeliegende Rechnungen bezahlt wurden oder eine gewisse Frist verstrichen ist.

Es kann jedoch passieren, dass der Schufa-Eintrag auch nach Ablauf der Frist nicht gelöscht wurde – dann haben Sie das Recht, bei der Schufa eine Löschung zu beantragen.

Das sind die Löschfristen für die Schufa-Einträge:

  • 12 Monate – Informationen anderer Unternehmen zu Verbrauchern sowie Anfragen zu Krediten beziehungsweise deren Konditionen.

  • 3 Jahre – Informationen zu Insolvenz, getilgten Krediten sowie Inkasso- und Mahnverfahren. Auch Negativeinträge, die vom Gericht veranlasst wurden (Haftbefehl oder eidesstattliche Versicherung), lassen sich nach 3 Jahren löschen.

Handelt es sich um einen falschen Schufa-Eintrag, so muss dieser mit sofortiger Wirkung gelöscht werden. Berechtigte Schufa-Einträge können nicht vorzeitig gelöscht werden.

Der negative Schufa-Eintrag war unberechtigt

Mehrere Statistiken haben belegt, dass der Schufa fehlerhafte Daten über die Verbraucher vorliegen. Diese lassen sich in der Schufa bereinigen.

Diese können sich negativ auf Ihre Bonität auswirken – auch deswegen ist es wichtig, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eigenen Daten zur gewährleisten.

Wie bereits erwähnt, haben Sie beim fehlerhaften Eintrag das Recht, diesen mit sofortiger Wirkung aus der Schufa zu löschen.

Einige der häufigsten Gründe sind:

  • Persönliche Daten sind nicht aktuell
  • Bereits getilgte Darlehen werden nicht rechtzeitig gelöscht
  • Beglichene Forderungen werden nicht als bezahlt bezeichnet
  • Forderungsbeträge sind fehlerhaft
  • Fehlerhafte Angaben zu verspäteten Zahlungen

Der fehlerhafte Schufa-Eintrag ist direkt bei der Wirtschaftsauskunftei mit dem entsprechenden Beweis zu melden.

Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, den Schufa-Eintrag zu löschen, können Sie einen Anwalt engagieren, der Sie unterstützt.

Vergessen Sie nicht, bei Bedarf das entsprechende Dokument beizulegen (Meldebescheinigung oder Personalausweis), um den Prozess der Löschung bei der Schufa zu beschleunigen.

Es handelt sich um eine titulierte Forderung

Bei einer titulierten Forderung handelt es sich um eine öffentliche Urkunde. Eine titulierte Forderung liegt dann vor, wenn ein Vollstreckungstitel durch das Amtsgericht erstellt wurde.

Der Schuldner wird vom Gericht zur Zahlung der Forderung verurteilt. Diese lässt sich vorzeitig löschen, wenn Sie die Forderung beglichen und beim zuständigen Amtsgericht entfernt haben. Zudem muss der Gläubiger der Löschung zustimmen.

Schufa-Einträge, die sich nicht frühzeitig löschen lassen

Selbstverständlich ist es im Interesse des Verbrauchers, sämtliche Schufa-Einträge löschen zu lassen, um die Bonität zu verbessern.

Das hilft Ihnen zum einen, die Chance auf eine positive Kreditzusage zu erhöhen und zum anderen bessere Konditionen für Ihr Darlehen zu erhalten.

Das gilt bei:

  • Einträgen zur Privatinsolvenz
  • Einträgen zu laufenden Darlehen

Für beide Einträge beträgt die Löschfrist drei Jahre – auch, wenn das Insolvenzgericht Sie von der Restschuld befreit hat.

Seit 2012 besteht die Möglichkeit, geringfügige Schulden bis 2.000 Euro aus der Schufa löschen zu lassen.

Sofern es sich nicht um eine titulierte Forderung handelt und die Summe innerhalb von 6 Wochen getilgt wurde.

Löschfristen für Schufa-Einträge

Viele Verbraucher fragen sich, wann Schufa-Einträge gelöscht werden.

Die meisten Schufa-Einträge werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Die Schufa muss sich hier an das Bundesdatenschutzgesetz halten.

Wenn Sie über einen niedrigen Schufa-Score verfügen, können Sie mit unseren Tipps Ihre Bewertung verbessern. Beachten Sie jedoch, dass die Schufa-Daten alle drei Monate aktualisiert werden.

Wenn Sie daher jetzt eine Änderung vornehmen, wird diese erst im nächsten Quartal sichtbar.

Schufa-EintragLöschfrist
Falscheinträgesofort
Anfrage Kreditkonditionen12 Monate
Kreditanträge12 Monate
Fällige Kreditforderungen3 Jahre nach Rückzahlung
Girokonten und laufende Vertragsbeziehungenbei Konto- oder Vertragsauflösung
Kreditkartenkonten3 Jahre
Forderungen bei Versandhäusernsofort nach Rückzahlung
Daten aus Schuldnerverzeichnissen3 Jahre oder vorzeitig bei Nachweis
Informationen über die Restschuldbefreiung3 Jahre

Löschung von Schufa-Eintrag wird verweigert

Es kann vorkommen, dass der Vertragspartner sich weigert, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen, obwohl der Verbraucher Anspruch auf eine fehlerfreie Akte bei der Wirtschaftsauskunftei hat.

In diesem Fall bleibt dem Betroffenen nur noch der rechtliche Weg.

Sie können sich an zwei verschiedene Instanzen wenden:

  1. Verbraucherzentrale oder Anwalt – Mithilfe einer juristischen Strategie und Beweisen üben Sie Druck auf den Gläubiger aus. Im äußersten Notfall wird eine Klage eingereicht.
  2. Schufa-Ombudsmann – Dieser ist eine neutrale sowie kostenlose Instanz, die zwischen der Schufa, Ihnen und dem Gläubiger vermittelt.

Häufig gestellte Fragen zur Löschung von Schufa-Einträgen

Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?

Schufa-Einträge können automatisch gelöscht werden, unterliegen jedoch Löschfristen. Anfragen zu Kreditkonditionen und Kreditanträge werden nach 12 Monaten gelöscht. Kreditforderungen, Kreditkartenkonten, Daten aus Schuldnerverzeichnissen und Informationen über die Restschuldbefreiung werden nach 3 Jahren gelöscht. Fehlerhafte Einträge werden mit sofortiger Wirkung gelöscht.

Welche Möglichkeiten gibt es, um mit der Schufa in Kontakt zu treten?

  • Postalisch

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Sie erreichen die Schufa montags bis freitags von 08 bis 18 Uhr. Bitte beachten Sie, dass sich ein negativer Eintrag nicht telefonisch löschen lässt, da Sie einen Beweis liefern müssen. Daher ist es sinnvoll, für die Löschung eine Mail oder einen Brief zu verfassen und die Beweise anzuhängen.

Kann man getilgte Schufa-Einträge vorzeitig löschen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach der Bezahlung der Forderungen, die  Schufa-Einträgen zugrunde liegen, diese Einträge vorzeitig löschen zu lassen. Wenn Sie Ihre Forderungen beglichen haben, wird der Eintrag beim Amtsgericht entfernt. Nun hängt es aber von der Kulanz des Gläubigers ab, ob dieser der Löschung des Eintrags einwilligt.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich meine Schufa bereinigen will?

Wenn es sich um einen fehlerhaften Eintrag handelt, dann kontaktieren Sie direkt die Schufa. Bei veralteten oder beglichenen Forderungen wenden Sie sich entweder an den Gläubiger oder das zuständige Inkassobüro.

Wenn Sie einen Schufa-Eintrag löschen lassen möchten, raten wir Ihnen, den notwendigen Nachweis stets bereitzuhalten, um den Prozess zu beschleunigen.

Mein Schufa-Eintrag wurde gelöscht, doch ich erhalte trotzdem keinen Kredit?

Es kann sein, dass Sie keinen Kredit erhalten, obwohl Ihr Schufa-Eintrag gelöscht wurde. Das liegt in Fällen vor, in denen Ihr Einkommen für den Kreditbetrag zu gering ist oder andere Aspekte Ihrer Bonität als unzureichend eingestuft wurden.

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Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

Information überprüft vonIvan Bevanda
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