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Kredit mit Bürgen: Kreditchancen verbessern

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einer mangelnden Bonität kann der Bürge dabei helfen, die Chancen auf eine positive Kreditzusage oder günstigere Konditionen zu verbessern.
  • Die Bürgschaft beim Kredit ist mit einem hohen Risiko verbunden – ein zweiter Kreditnehmer ist die beliebtere Alternative.
  • Durch den Bürgschaft erhalten Sie keinen negativen Eintrag bei der Schufa, jedoch könnte wegen der Belastung die Chance sinken, selbst ein Darlehen zu erhalten.

Rund um den Kredit mit Bürgen

Nicht jeder Kreditnehmer erhält ein Darlehen zu den gewünschten Konditionen oder gar eine positive Kreditzusage. Häufig scheitert es an einer mangelnden Bonität, beziehungsweise wenn der Kreditnehmer nicht ausreichend Sicherheiten vorweisen kann.

Dazu gehören ein ausreichend hohes Einkommen, Wertgegenstände oder eine Immobilie. In solch einer Situation kann ein Kredit mit Bürgen dazu führen, dass die Chancen auf eine positive Kreditzusage oder bessere Konditionen steigen.

Was ist ein Bürge?

Der Bürge dient beim Kredit als Sicherheit für die Bank und verpflichtet sich vertraglich, die Ratenzahlung des Kreditnehmers zu tilgen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zu begleichen.

Der Bürge erhöht die Chancen, einen Kredit zu erhalten, selbst bei negativer Schufa oder einem geringen Einkommen.

Da eine Bürgschaft beim Kredit eine hohe Verantwortung mit sich bringt, springen häufig enge Vertraute wie Familienmitglieder oder gute Freunde ein.

Unterschied: Bürge und zweiter Kreditnehmer

Viele Menschen verwechseln den Bürgen beim Kredit mit einem zweiten Kreditnehmer.

Der Bürge erklärt sich bereit, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Ratentilgung zu übernehmen – ohne Gegenleistung, dafür aber mit hoher finanzieller Verantwortung.

Die Bürgschaft ist außerdem nicht im Kreditvertrag gelistet und der Bürge erhält einen separaten, sogenannten Bürgschaftsvertrag. Ein Vorteil ist, dass sich beim Bürgen durch den separaten Vertrag die Haftung einschränken lässt.

Gut zu wissen

Die Pflichten des Bürgen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie Handelsgesetzbuch definiert.

Aufgrund der höheren Flexibilität ist der zweite Kreditnehmer eine wesentlich geläufigere Option bei Krediten.

Dieser ist gleichermaßen für die Tilgung verantwortlich, genießt dafür aber auch Beteiligung an der Darlehenssumme sowie mehr Rechte als der Bürge.

Der zweite Kreditnehmer wird im Vertrag somit als „gleichwertige“ Partei erwähnt.

In welchen Situationen ist der Bürge hilfreich?

Es ist gut zu wissen, dass ein Kredit mit Bürgschaft für jegliche Darlehensformen in Anspruch genommen werden kann – also bei Darlehen zur freien Verfügung oder auch zweckgebundenen Krediten wie der Immobilienfinanzierung und dem Autokredit.

Bei einer geringeren Kreditsumme sowie einer guten Bonität sollten Sie in der Regel keine Probleme damit haben, eine Finanzierung zu finden.

Der Kredit mit Bürgen kann jedoch in vielen Situationen hilfreich sein, die wir im Folgenden näher definieren:

Der Kreditnehmer hat eine schlechte Bonität

Die Bonität ist ein komplexes Konstrukt, das sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammensetzt.

So gibt es unterschiedliche Gründe, warum eine Bank die Bonität als schlecht einstuft. Einer der Gründe könnte ein negativer Schufa-Eintrag sein.

Doch auch ein zu niedriges Einkommen im Vergleich zur Kreditsumme, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder die Probezeit können zu einer Kreditablehnung führen. Springt ein Bürge ein, verbessert dieser Ihre Bonität und Kreditchancen.

Der Kreditnehmer kann keine Sicherheiten vorweisen

Wenn Sie eine besonders hohe Kreditsumme oder ein Darlehen mit Verwendungszweck aufnehmen, müssen Sie unter Umständen weitere Sicherheiten vorweisen.

Dazu gehören zum Beispiel eine Lebensversicherung, eine Immobilie oder Wertgegenstände wie Fahrzeuge. Wenn Sie nicht nachweisen können, diese zu besitzen, kann Ihr Gesuch abgelehnt werden.

Auch in solch einem Fall können Bürgen beim Kredit einen positiven Einfluss haben.

Der Kreditnehmer ist Rentner, Selbstständiger oder in der Ausbildung

Es gibt gewisse Personengruppen, die Schwierigkeiten haben, einen Kredit ohne Bürgen zu erhalten. Selbstständige oder Menschen in der Ausbildung (Studenten oder Azubis) haben gewöhnlich ein nur unregelmäßiges Einkommen, was für die Banken ein Risiko darstellt.

Ein Kredit mit Bürgschaft der Eltern wäre hier eine gute Option. Rentner, insbesondere älter als 70 Jahre, sind grundsätzlich einem höheren Risiko ausgesetzt zu versterben als ein junger Kreditnehmer – und somit keine gerne gesehenen Kreditnehmer.

Welche Arten der Bürgschaft gibt es?

Der Bürge verpflichtet sich dazu, für den Kreditnehmer im Falle eines Zahlungsausfalles zu haften.

Doch eine Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft und im Gegensatz zum zweiten Kreditnehmer lässt sich die Haftung beim Bürgen einschränken.

Es gibt vier verschiedene Formen der Bürgschaft, die wir Ihnen im Folgenden erklären:

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Diese Form der Bürgschaft ist eher unbeliebt. Das liegt zum einen daran, dass die Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt ist. Außerdem ist hier das Risiko für den Kreditbürgen besonders hoch.

Der Bürge wird nämlich zur Zahlung aufgefordert, wenn eine erste Rate durch den Kreditnehmer nicht bezahlt wurde. So kommt die Bank besonders schnell an ihr Geld.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist wohl die beliebteste Form, für einen Kredit zu bürgen. Das liegt daran, dass sie für den Bürgen am „freundlichsten“ ist.

Seitens der Bank müssen erstmal sämtliche rechtliche Schritte ausgeschöpft werden, ehe der Bürge einspringt.

Die Bank muss nachweisen, dass Mahnbescheide verschickt wurden und eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde – erst dann darf sie sich das Geld vom Bürgen holen.

Globalbürgschaft

Die Globalbürgschaft kann in gewissen persönlichen Situationen Sinn machen, ist aber keine allzu beliebte Form der Bürgschaft.

Das liegt daran, dass sich der Bürge nicht nur bereit erklärt, für den aktuellen Kredit zu bürgen, sondern auch für sämtliche weitere Kredite, die der Kreditnehmer aufnimmt.

Abhängig von der Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral des Kreditnehmers kann das eine riskante Angelegenheit sein.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die selbstschuldnerische Bürgschaft funktioniert vom Prinzip her ähnlich wie die Ausfallbürgschaft.

Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass die Bank Ihnen gegenüber nicht nachweisen muss, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. So kann die Bank das Geld vom Bürgen auch ohne Zwangsvollstreckung anfordern.

Bedingungen an den Bürgen beim Kredit

Sie können nicht „einfach so“ einen Kredit mit Bürgen beantragen. Selbstverständlich gibt es gewisse Anforderungen an den Bürgen, die erfüllt werden müssen, schließlich haftet der Bürge im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für Sie und muss nachweisen, in der Lage zu sein, dieser Pflicht nachzukommen.

Wer kann Bürgen – beziehungsweise welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Geregeltes Einkommen
  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz und Bankkonto in Deutschland
  • Gute Bonität
  • Keine negativen Schufa-Einträge

Außerdem sollte eine Vertrauensbasis und ehrliche Kommunikation zwischen beiden Parteien vorhanden sein, damit schlussendlich nicht die Freundschaft wegen Geld zerbricht.

Damit die Bank Kredite mit Bürgen bewilligt, muss der Bürge einige Unterlagen einreichen.

Dazu gehören:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Einkommensnachweis
  • Selbstauskunft
  • Bürgschaftsvertrag

Wie beeinflusst die Bürgschaft meine Schufa?

Die Bürgschaft wird in der Schufa vermerkt – jedoch handelt es sich um einen neutralen Eintrag. Während der Zeit der Bürgschaft kann der Bürge jedoch Probleme damit haben, einen eigenen Kredit zu erhalten.

Das liegt daran, dass der Bürge eine finanzielle Belastung mit sich schleppt, die negative Auswirkungen auf die eigenen Ratenzahlungen haben könnte.

Wann endet die Bürgschaft?

Der Bürgschaftsvertrag bindet Sie an den Kredit. Dennoch gibt es einige Szenarien, in denen die Bürgschaft endet:

  1. Kredit wurde abbezahlt – Logischerweise endet die Bürgschaft, wenn das Darlehen vom Kreditnehmer vollständig getilgt wurde.       
  2. Widerrufsfrist – Der Kreditvertrag wie auch die Bürgschaft lassen sich bis zu 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Wenn der Kreditnehmer oder Sie als Bürge in diesem Zeitraum entscheiden, auszusteigen, ist das möglich.
  3. Hauptschuldner wechselt – Die Bürgschaft erlischt außerdem, wenn die Hauptschuld für den Kredit durch eine andere Person übernommen wird.
  4. Hauptschuldner stirbt und der Bürge ist Erbe – Eine extrem ungünstige Situation, in der der Bürge nicht nur ein Familienmitglied verliert, sondern auch den Kredit erbt. Es besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Mehr Informationen hier.

Letztlich kann der Kredit mit Bürgen auch durch den Bürgen gekündigt werden, sofern eine solche Vereinbarung im Kreditvertrag verankert ist.

Das ist eine logische Konsequenz, wenn der Kreditnehmer in die Schuldenfalle tappt und der Bürge selbst nicht in der Lage ist, für die monatlichen Raten aufzukommen.

So schließen Sie einen Kredit mit Bürgen oder zweitem Kreditnehmer ab

Wenn Sie Ihre Kreditchancen erhöhen oder sich bessere Konditionen für Ihr Darlehen sichern möchten, können Sie entweder einen Kredit mit Bürgen oder zweitem Kreditnehmer abschließen.

Nutzen Sie dafür den kostenlosen sowie unverbindlichen Online-Vergleich von Financer, um einen günstigen Anbieter für Ihre Finanzierung zu finden.

Wir erklären Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten zu Ihrem Wunschkredit gelangen:

Schritt 1

Passenden Kredit finden

Führen Sie einen Kreditvergleich durch, indem Sie im ersten Schritt die gewünschte Kreditsumme sowie Laufzeit angeben. Die Anbieter werden nach dem günstigsten effektiven Jahreszins aufgelistet.

Außerdem können Sie Filter einstellen, sowie die Sofortauszahlung oder kostenlose Sondertilgung angeben. Wenn Sie einen passenden Anbieter gefunden haben, bei dem eine Bürgschaft oder ein zweiter Kreditnehmer möglich ist, werden Sie zum Online-Antrag weitergeleitet.

Schritt 2

Kreditstrecke ausfüllen

Für die Antragstellung benötigt die Bank einige persönliche Angaben sowie Ihre Kontaktdaten. Außerdem müssen Sie Informationen zu Ihrem Einkommen sowie Ihrem Mietverhältnis offenlegen, damit sich die Bank ein besseres Bild über Ihre Bonität verschaffen kann.

Weiters müssen Sie Ihre Unterlagen (Kontoauszüge und Einkommensnachweis) hochladen. Wenn alles passt, erhalten Sie von der Bank ein individuelles Kreditangebot, dass Sie entweder akzeptieren oder ablehnen können.

Schritt 3

Geld erhalten

Im letzten Schritt müssen Sie den Kreditvertrag, eventuell mit dem zweiten Antragsteller, unterschreiben sowie eine Legitimierung durchführen. Dies erfolgt entweder in einer Filiale der Deutschen Post oder ganz bequem von zu Hause aus mit einem gültigen Ausweisdokument.

Nachdem Sie das erledigt haben, ist das Geld zur Auszahlung bereit. In der Regel dauert diese 2-3 Werktage ab der Unterzeichnung, in manchen Fällen geht es auch schneller.

Vor- und Nachteile beim Kredit mit Bürgen

Der Kreditnehmer sowie der potenzielle Bürge sollten sich gleichermaßen Gedanken darüber machen, ob ein Kredit mit Bürgschaft eine gute Idee ist.

Es ergeben sich Vorteile, primär für den Kreditnehmer, dafür aber auch Nachteile – insbesondere für denjenigen, der bürgt.

Das sind die Vor- und Nachteile, die Sie im Rahmen eines Bürgschaftskredits beachten sollten:

  • Kreditnehmer erhält das Darlehen trotz schlechter Bonität, beziehungsweise bessere Konditionen, da der Bürge als Sicherheit fungiert.
  • Der Bürge kann einspringen und Freunden oder Verwandten erhebliche Unterstützung leisten.
  • Der Bürge ist einer großen finanziellen Verantwortung ausgesetzt, beziehungsweise beim Zahlungsausfall einem Risiko.
  • Durch die Bürgschaft entstehen für den Bürgen keinerlei Vorteile, zumindest nicht finanziell.
  • Kommt es zu einer Krisensituation, steht nicht nur das Geld des Bürgen, sondern auch das persönliche Verhältnis zwischen Kreditnehmer und Bürgen auf dem Spiel.

Häufig gestellte Fragen zum Kredit mit Bürgen

Darf ein Bürge einen Kredit haben?

Der Bürge sollte in der Regel eine bessere Bonität als der Kreditnehmer haben, um eine positive Kreditzusage zu erhalten. Grundsätzlich ist es möglich, dass der potenzielle Bürge selbst einen Kredit hat, besonders wenn die Bonität sehr gut ist und ausreichend finanzielle Mittel verfügbar sind.

Sie sollten jedoch wissen, dass Kredite mit Bürgen ein großes Risiko für den Bürgen sind und die Chancen auf einen Kredit sinken. Das liegt daran, dass der Bürge selbst eine Zahlungsverpflichtung der Bank gegenüber hat, der er nachkommen muss.

Was passiert, wenn der Bürge nicht zahlen kann?

Wenn es zu einem Zahlungsausfall von Seiten des Kreditnehmers kommt und auch der Bürge nicht in der Lage ist, das Geld zu zahlen, so haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen. Es können auch Lebensversicherungen sowie andere wertvolle Errungenschaften gepfändet werden, damit die Bank an ihr Geld kommt.

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Bürgschaftsvertrages, der abgeschlossen wird, die eigene Haftung zu begrenzen. So lässt sich die Haftungsdauer oder auch die Summe einschränken – durch diese Klausel erhält der Bürge eine zusätzliche Sicherheit.

Wie kann man die Bürgschaft kündigen?

Wenn der Kreditvertrag abgeschlossen ist und die Widerrufsfrist, die meistens 14 Tage beträgt, verstrichen, gibt es kaum Möglichkeiten, eine Bürgschaft zu kündigen. Auch deswegen sollten Sie sich genauestens Gedanken darüber machen, ob Sie bereit sind, für eine Person einzuspringen – selbst wenn es sich um Freunde oder Familie handelt.

Es ist nicht möglich, die Bürgschaft einfach zu wechseln. Im Notfall sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren, der eventuell Lücken im Bürgschaftsvertrag detektiert.

Was ist, wenn der Kredit mit Bürgen abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Kredit trotz Bürgen abgelehnt wurde, stuft die Bank das Risiko eines Zahlungsausfalles nach wie vor als hoch ein. Sie haben nun mehrere Optionen, die Sie in Betracht ziehen können:

  1. Niedrigere Kreditsumme – Versuchen Sie es mit einer niedrigeren Kreditsumme bei einer anderen Bank, vielleicht erhalten Sie eine positive Rückmeldung.
  2. Bürge mit besserer Bonität – Vielleicht ist eine andere Person mit einer besseren Bonität (positive Schufa, geregeltes Einkommen, festes Arbeitsverhältnis) bereit, für Sie zu bürgen.
  3. Alternative Kreditarten – Hier kommen der Kredit ohne Schufa oder Kredit von Privat in Frage, bei denen auch Menschen mit schlechter Bonität bessere Chancen haben.

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Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

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