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Kreditsicherheiten - Definition, Arten und Beispiele

Kreditsicherheiten spielen bei der Kreditaufnahme eine große Rolle, da sie sich unmittelbar auf die Höhe sowie die Bedingungen des Kredits auswirken.

In diesem Beitrag können Sie Antworten auf folgende Fragen finden:

  • Was sind Kreditsicherheiten?
  • Welche Arten von Sicherheiten gibt es?
  • Welche Kreditsicherheiten sind für welche Kreditarten geeignet?

Kreditsicherheiten: Das müssen Sie wissen

Bei größeren Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeugen kann die Anschaffungssumme nur selten durch das eigene Einkommen beglichen werden, weswegen die meisten Menschen dazu gezwungen sind, einen Kredit aufzunehmen.

Zu welchen Konditionen Ihnen ein Kredit überhaupt gewährt wird, hängt größtenteils von Ihrer Bonität ab. 

Um das Ausfallrisiko zu minimieren, verlangen die meisten Kreditinstitute vom potenziellen Kreditnehmer einen oder mehrere Vermögensgegenstände, die dabei als sogenannte Kreditsicherheiten fungieren.

Obwohl Banken nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, von Kreditsicherheiten Gebrauch zu machen, greifen die meisten Kreditinstitute trotzdem dazu, um sicherzustellen, dass sie am Ende die geforderte Kreditsumme samt festgelegten Zinsen auch zurückerhalten.

Kreditsicherheiten: Das Wichtigste im Überblick

  • Kreditsicherheiten sind unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab, weswegen das Thema für viele Kreditnehmer auf den ersten Blick verwirrend scheint.
  • Kreditsicherungen werden in der Regel in zwei Gruppen eingeteilt: Personalsicherheiten und Realsicherheiten. Der größte Unterschied liegt darin, dass bei Personalsicherheiten eine oder mehrere Personen mit ihrem gesamten Vermögen für die Kreditsumme haften, während bei Realsicherheiten im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Bank bestimmte Vermögensgegenstände zum Schuldausgleich nutzten darf.
  • Es existieren auch Kredite ohne Kreditsicherheiten (Minikredite, Kredite ohne Einkommensnachweis), die allerdings in der Regel auf niedrigere Geldsummen begrenzt sind, während bei höheren Krediten über eine längere Laufzeit Kreditsicherheit fast zu 100 % erforderlich sind.

Definition: Was ist eine Kreditsicherheit?

Als Kreditsicherheit (auch Kreditbesicherung oder Banksicherheit) gelten unterschiedliche Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte), die bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle spielen.

Kreditsicherheiten dienen somit den Banken zur Darlehensabsicherung im Falle des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers:

  • Falls der Schuldner aus bestimmten Gründen die festgelegten Raten nicht mehr zurückzahlen oder das Darlehen nicht vollständig getilgt werden kann, hat das Kreditinstitut die Möglichkeit, die Sicherheit als Ausgleich zu nutzen.
  • Man muss allerdings betonen, dass der Kreditnehmer nur selten frei darüber entscheiden kann, welche Gegenstände in diesem Vertragsverhältnis als Kreditsicherheiten fungieren.
  • Kreditsicherheiten dienen somit zur Stärkung des Vertrauens zwischen Ihnen und der Bank: Falls Sie über konstante monatliche Einnahmen verfügen und der Bank eine wertstabile Kreditsicherheit bieten können, sollten Sie bei der Kreditaufnahme auf keine größeren Probleme stoßen.

Kreditinstitute bestehen vor allem bei mittel- und langfristigen Darlehen auf Sicherheiten, da es während der langen Kreditlaufzeit zu einer Reihe unerwarteter persönlicher oder wirtschaftlicher Ereignisse kommen kann, die sich negativ auf die finanzielle Situation des Kreditnehmers auswirken können. 

Dadurch kann auch das Kreditinstitut in Probleme geraten, denen durch die Vorlage eines Vermögensgegenstands als Kreditbesicherung während der gesamten Kreditlaufzeit schon am Anfang vorgebeugt werden kann.

Was kann als Kreditsicherheit fungieren?

Als Kreditsicherheiten können unterschiedliche Sachen und Rechte fungieren. Zu den üblichsten zählen beispielsweise:

Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass die Bank nach der Kreditaufnahme zusätzliche Kreditsicherungen einfordern kann, falls es während der Kreditlaufzeit entweder zum Wertverlust der ausgewählten Kreditsicherheit kommt oder Sie Ihren Kredit nachträglich erhöhen möchten (Kreditaufstockung).

Kreditaufnahme ohne Kreditsicherheiten: Geht das?

Bei geringeren Krediten bis zu 5.000 Euro (Klein- oder Minikredite) und kürzeren Kreditlaufzeiten werden in der Regel keine großen Kreditsicherheiten verlangt.

Wenn Sie mit dem frei verfügbaren Einkommen (das, was Ihnen am Monatsende nach der Abzahlung Ihrer Aufwände übrig bleibt) Ihre Kreditraten begleichen können, sind zusätzliche Kreditsicherheiten bei kleineren Kredithöhen nicht notwendig.

Meistens ist es ausreichend, eine gute Bonität vorzuweisen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Positive SCHUFA-Auskunft
  • Ausreichend hohes und regelmäßiges Einkommen
  • Wohnsitz in Deutschland sowie Volljährigkeit

In der Regel wird bei Minikrediten im Kreditvertrag eine Lohnpfändungsklausel vereinbart. So kann die Bank bei Zahlungsunfähigkeit einen Teil Ihres Einkommens pfänden, um Schulden zu begleichen.

Falls Sie aber auf der Suche nach Krediten ohne Einkommensnachweis sind, bei denen sowohl auf Kreditsicherheiten als auch auf einen Einkommensnachweis verzichtet wird, können Sie sich unter folgendem Link detaillierter dazu informieren.

Bewertung von Kreditsicherungen: Welche Kriterien sind für Banken wichtig?

Wie schon gesagt, die Bank wählt selbständig aus, welcher Vermögenswert bzw. welche Vermögenswerte während der gesamten Kreditlaufzeit als Kreditsicherheiten fungieren werden.

Bei der Auswahl der passenden Kreditsicherheit achten Banken vor allem auf folgende 4 Kriterien:

  • Gute Austauschbarkeit: Die Kreditsicherheit kann schnell und ohne größeren Aufwand verkauft werden. 
  • Geringer Wertverlust: Der Wert der Sicherheit soll nicht volatil sein und muss während der gesamten Kreditlaufzeit stabil bleiben, womit beispielsweise Immobilien eine deutlich bessere Kreditsicherheit sind als Aktien und andere Wertpapiere.
  • Leichte Bewertbarkeit: Der Wert des übernommenen Vermögensgegenstandes kann problemlos eingeschätzt bzw. ermittelt werden. Dies gilt vor allem für bewegliches Sachvermögen, da zum Beispiel bei Antiquitäten der Preis nicht immer leicht ermittelt werden kann.
  • Keine Verbindung zur wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers: Die Kreditsicherheit muss unabhängig von der finanziellen Situation des Kreditnehmers sein. Dies bedeutet, dass das Kreditinstitut im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers die Sicherheit trotzdem verwerten darf.

Sicherungsabrede: Wichtiger Bestandteil der Kreditaufnahme

Die sogenannte Sicherungsabrede (auch Sicherungsvertrag oder Zweckerklärung genannt) gilt bei der Absprache der zwei Vertragsparteien als einer der wichtigsten Bestandteile. 

Hierbei handelt es sich um ein Vertragssystem, mit dem sich der Kreditgeber dazu verpflichtet, die ausgewählte Sicherheit nur zu diesem Zweck zu nutzen. 

Dies bedeutet, dass das Kreditinstitut nur im Rahmen dieser Sicherungsabrede über die abgesprochene Kreditsicherheit verfügen darf.

Als Zweck der Sicherung gilt die Kreditaufnahme, was bedeutet, dass das Kreditinstitut nur dann die Kreditsicherheit verwerten darf, wenn der Sicherungsgeber (Kreditnehmer) seine Schulden gegenüber dem Sicherungsnehmer (Kreditgeber) nicht begleichen kann.

Im Falle, dass die Bank einen der im Vertrag festgelegten Punkte verletzt, hat der Kreditnehmer das Recht auf eine Entschädigung.

Aus diesem Grund raten wir allen Kreditnehmern, vor dem endgültigen Unterzeichnen der Sicherungsabrede alle Punkte detailliert durchzulesen, um rechtzeitig zu prüfen, wozu Sie sich mit diesem Vertrag genau verpflichten.

Arten von Kreditsicherheiten

Kreditsicherungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom eigenen Einkommen bis zu populäreren Optionen wie Grundschuld, Bürgschaft oder Pfandrecht.

Die Art der Kreditsicherheit bzw. welche Sicherheit bei welchem Kredit verwendet wird hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wobei die folgenden als die wichtigsten gelten:

  • Kreditart (Verwendungszweck)
  • Kredithöhe
  • Kreditlaufzeit

Die Bonität des Kreditnehmers sowie die Art des Kreditinstituts können bei der Auswahl der passenden Kreditbesicherung ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

In der Regel unterscheidet man zwischen 2 Arten von Kreditsicherheiten:

  • Personalsicherheiten (Personensicherheiten)
  • Realsicherheiten (Sachsicherheiten)

Personalsicherheiten in der Übersicht

Bei Personal- bzw. Personensicherheiten handelt es sich um Sicherheiten, bei denen neben dem Kreditnehmer mindestens eine weitere Person für die geforderte Kreditsumme haftet.

Dies bedeutet, dass sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Sicherungsgebers das Kreditinstitut direkt an die Person wenden darf, die für die fremden Schulden haftet.

Auch im Falle, dass Ihr Einkommen, Ihre Bonität oder die angebotenen Sicherheiten nicht ausreichen, kann Ihnen die Bürgschaft seitens der richtigen Person trotzdem eine erfolgreiche Kreditaufnahme ermöglichen.

Als die 2 wichtigsten Voraussetzungen hierbei gelten:

  • Die Drittperson muss über ein stabiles monatliches Einkommen verfügen sowie selbst kreditwürdig sein;
  • Die Drittperson muss über eine positive Zahlungshistorie verfügen und selbst ausreichende Kreditsicherungen zur Verfügung stellen können.

Obwohl hierbei von mehreren Sicherheiten die Rede sein kann, gilt die sogenannte Bürgschaft als die üblichste Art der Personalsicherheit.

Bürgschaft als Kreditsicherheit

Übliche Kreditarten:Autokredit, Ratenkredit, Bau- und Immobilienfinanzierung

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Art der Personalsicherheit, bei der der Kreditnehmer frei auswählen darf, welche Person bzw. welche Personen in diesem Vertragsverhältnis als Bürgen fungieren werden.

Schließlich entscheidet die Bank, ob die Bonität sowie die Kreditsicherheiten der Drittperson für die Aufnahme des gewünschten Kredits ausreichen.

Hierbei handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden und gesetzlich geregelten Vertrag, bei dem der Bürge mit seinem gesamten Vermögen für die aufgenommene Kreditsumme haftet.

In diesem Vertragsverhältnis können ausschließlich volljährige Personen als Bürgen fungieren, deren SCHUFA-Score höher ist als der Score des Kreditnehmers.

Wen Sie als Bürgen auswählen, ist vollkommen Ihnen überlassen: Am besten wäre es, sich nur an Personen Ihres Vertrauens zu wenden, wie den Eltern, Großeltern, anderen Familienmitgliedern oder Freunden.

Bei dem Abschluss einer Bürgschaft müssen Sie jedoch auf einige Sachen aufpassen:

  • Lesen Sie die Bürgschaftserklärung gründlich durch, um genau zu wissen, wozu sich die Person Ihres Vertrauens genau verpflichtet.
  • Wählen Sie lieber die Ausfallbürgschaft anstatt der selbstschuldnerischen Bürgschaft aus, da die Bank bei der ersten Variante erst nach dem endgültigen Abschluss des Inkassoprozesses gegen den Schuldner auf das Vermögen der Drittperson zugreifen darf.
  • Bei Avalbürgschaften können zum Beispiel zusätzliche Kosten anfallen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis beglichen werden müssen.

In unserem Beitrag über Kredite mit Bürgen können Sie sich hierzu detaillierter informieren.

  • Die Drittperson haftet mit dem gesamten Vermögen für die aufgenommene Kreditsumme.

  • Somit kann im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auch weitere Personen leicht in finanzielle Probleme geraten können.

Bürgschaftsähnliche Kreditsicherheiten

Es existieren auch weitere Kreditsicherungen, die in ihrer Form der Bürgschaft ähneln.

Je nach Situation und finanzieller Lage des Sicherheitsgebers können auch folgende Formen als Kreditsicherheiten genutzt werden:

  • Garantie: Bei der Garantie handelt es sich um eine Art der Personalsicherheit, die in ihrer Form zu 100 % mit der Bürgschaft übereinstimmt. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Garantie nicht gesetzlich geregelt ist.
  • Schuldbeitritt: Im Gegensatz zur Bürgschaft, wo die Bank nur einen Schuldner hat und zum Vermögen der Drittperson nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers greifen darf, hat die Bank hierbei zwei Schuldner, von denen die Bank wahlweise die Erfüllung der festgelegten finanziellen Verbindlichkeiten einfordern darf. 
  • Kreditauftrag: Der Kreditauftrag gilt als eine bürgschaftsähnliche Kreditsicherheit, bei der als Auftraggeber bzw. Auftragnehmer zwei unterschiedliche Kreditinstitute fungieren. Somit gibt ein Kreditinstitut dem anderen den Auftrag, einer Drittperson einen Kredit zu gewähren. Dabei gilt das auftraggebende Kreditinstitut ausschließlich als Vermittler, während die Drittperson als einzige Partei mit dem ganzen Vermögen haftet. 
  • Patronatserklärung: Als Patronatserklärung bezeichnet man eine Aussage des sogenannten Patrons, der dem Gläubiger bzw. dem Kreditinstitut die Zusicherung gibt, dass er für die Drittperson haftet. Hierbei steht im Gegensatz zur Bürgschaft nicht der Anspruch des Kreditinstituts im Mittelpunkt, da bei der Patronatserklärung kein direkter Anspruch definiert wird.

Realsicherheiten in der Übersicht

Als Realsicherheiten (auch Sachsicherheiten genannt) gelten Sicherheiten in Form von Rechten und Sachen bzw. Vermögensgegenständen, die der Kreditnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit während der Kreditlaufzeit an die Bank übergeben muss.

Zu den am häufigsten genutzten Sachsicherheiten zählen beispielsweise:

  • Autos
  • Wertpapiere wie Aktien, ETFs und Co. 
  • Immobilien
  • Schmuck und Antiquitäten

Wichtig hierbei ist, dass der Wert der Kreditsicherheit mit der Kreditsumme übereinstimmen muss. Im Falle, dass eine Sachsicherheit während der Kreditlaufzeit stark an Wert verliert, kann die Bank die Übergabe weiterer Kreditsicherheiten einfordern.

Als wichtigste Realsicherheiten gelten:

  • Hypothek
  • Grundschuld
  • Bewegliches Vermögen (Pfandrecht)
  • Sicherungsübereignung
  • Forderungsabtretung

Hypothek als Kreditsicherheit

Übliche Kreditarten:Bau- und Immobilienfinanzierung

Die Hypothek gilt neben der Grundschuld als eine der am häufigsten genutzten Realsicherheiten im Bereich Bau- und Immobilienfinanzierung.

Die Hypothek gilt als eines der zwei Grundpfandrechte, da die Hypothek von einem Notar ins Grundbuch eingetragen wird, wodurch sich der Kreditgeber im Fall einer potenziellen Insolvenz des Kreditnehmers schützt.

Der Kreditgeber tritt die Rechte an einem Grundstück oder einer neuerworbenen Immobilie an die Bank ab, wofür der Kreditnehmer als Gegenleistung einen Kredit erhält.

Mit jeder abgezahlten Kreditrate verringert sich die Höhe der Hypothek, die nach der vollständigen Abzahlung des Kredits automatisch erlischt.

Erst nachdem die Kreditsumme samt Zinsen an den Kreditgeber zurückgezahlt wird, wird der Kreditnehmer zum rechtmäßigen Besitzer des Grundstücks bzw. der Immobilie.

Die Hypothek wird als Kreditsicherheit vor allem bei der Baufinanzierung verwendet. Da die Bank hierbei eine gute und wertstabile Kreditsicherheit erhält, sind Hypothekenkredite in der Regel etwas günstiger als klassische Ratenkredite.

  • Bei der Eintragung ins Grundbuch fallen zusätzliche Kosten an, die sich auf ungefähr 1,5 % des Objektpreise belaufen: 1 % für die Kosten des Notars und 0,5 % für die Kosten der Grundbucheintragung.

  • Bei Fragen des Verkaufs der erworbenen Immobilie muss sich der Kreditnehmer jedoch erstmal an die ausgewählte Bank wenden.

Grundschuld als Kreditsicherheit

Übliche Kreditarten:Bau- und Immobilienfinanzierung

Die sogenannte Grundschuld gilt als zweites und letztes Grundpfandrecht, das genauso wie die Hypothek ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Die Sicherheit wird hierbei nicht direkt an den Kredit gekoppelt und kann daher auch unabhängig vom Kredit bestehen.

Dies bedeutet, dass die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek auch ohne eine präzise definierte Verbindlichkeit ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Die Grundschuld wird am häufigsten bei Bau- und Immobilienprojekten genutzt, bei denen die Kosten am Anfang vielleicht nicht genau einschätzbar sind, sodass nur approximative Zahlen definiert werden können.

Ein weiterer großer Unterschied im Vergleich zur Hypothek liegt darin, dass nach der Abzahlung der geforderten Kreditsumme die Grundschuld weiterhin im Grundbuch eingetragen bleibt.

Aus diesem Grund kann die Grundschuld zur Sicherung mehrerer, auch künftiger Kredite genutzt werden.

Wenn Sie also in der Zukunft Kapitalbedarf haben und einen Kredit aufnehmen möchten, kann Ihnen die Grundschuld helfen, bessere Kreditbedingungen zu vereinbaren: geringere Zinsen und flexible Kreditkonditionen.

  • Bei der Grundschuldlöschung aus dem Grundbuch fallen zusätzliche Kosten an, die sich in der Regel auf ungefähr 0,2 % der Grundschuldsumme belaufen.

  • Außerdem ist die Grundschuld im Falle der Zahlungsausfalls des Schuldner auch ohne ein vorheriges Gerichtsverfahren momentan pfändbar. Somit kann die Bank direkt auf die Immobilie des Kreditnehmers zugreifen.

Bewegliches Vermögen als Kreditsicherheit: Pfandrecht

Übliche Kreditarten:Ratenkredit, Minikredit

Das sogenannte Pfandrecht bezieht sich auf bewegliches Vermögen wie Schmuck, Antiquitäten, Sparrücklagen sowie Wertpapiere.

Nach der Kreditaufnahme erhält das Kreditinstitut das Recht, die Kreditsicherheit im Falle der Zahlungsunfähigkeit zu verwerten bzw. als Ausgleich zu nutzen.

Um überhaupt rechtsgültig zu sein, müssen beim Pfandrecht folgende 2 Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die beiden Vertragsseiten müssen sich bereits während der Sicherungsabrede über den Wert des Vermögensgegenstandes einigen.
  2. Die ausgewählte Kreditsicherheit muss danach an den Kreditgeber übergeben werden.

Erst nach der erfolgreichen Kreditrückzahlung wird der Gegenstand wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben.

Da die Banken das gesamte bewegliche Vermögen, das als Kreditsicherheit fungiert, auch irgendwo lagern müssen, werden immer häufiger Forderungen als Pfand genutzt: Dies gilt vor allem für Gegenstände, deren Lagerung viel Zeit und Vorsicht in Anspruch nehmen.

  • Obwohl der Kreditnehmer weiterhin der rechtmäßige Besitzer der übergebenen Kreditsicherheit ist, muss die Sicherheit während der gesamten Kreditlaufzeit bei dem Kreditinstitut bleiben.

  • Dadurch kann die Bank im Falle des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die übergebene Kreditsicherheit momentan pfänden.

Weitere Arten von Realsicherheiten

Es existieren allerdings noch weitere Absicherungsformen, die je nach Situation als Kreditsicherheiten verwendet werden können.

Als 2 weitere häufig genutzte Realsicherheiten gelten:

  • Sicherungsübereignung: Die Sicherungsübereignung ähnelt in ihrer Form dem Pfandrecht für bewegliches Vermögen, nur dass der Kreditnehmer den Vermögensgegenstand nicht direkt an die Bank abgeben muss, sondern er über die gesamte Kreditlaufzeit über ihn frei verfügen darf. Von dieser Möglichkeit wird am häufigsten bei der Autofinanzierung Gebrauch gemacht, da die freie Nutzung des gekauften Fahrzeugs direkt nach dem Kauf möglich ist.
  • Forderungsabtretung (Zession): Bei der Forderungsabtretung überträgt der Gläubiger (Zedent) seine offenen Forderungen an eine Drittpartei (Zessionar). Hierbei schließen der alte und neue Gläubiger einen Vertrag ab, in dem der neue Gläubiger die Forderungen vom alten abkauft. Der Schuldner darf sich an diesem nicht beteiligen. Der größte Vorteil liegt darin, dass in diesem Fall eine große Anzahl von Kreditsicherheiten genutzt werden kann: eigenes Einkommen, Kapitallebensversicherung, Ersparnisse und Sparguthaben und Bausparverträge.

Weitere Einteilung von Kreditsicherheiten

Es existiert jedoch noch eine weitere Einteilung von Banksicherheiten.

Neben der üblichen Einteilung nach Absicherungsform können Kreditsicherheiten auch nach der Abhängigkeit vom Bestand einer Forderung eingeteilt werden.

Hierbei unterscheidet man ebenfalls zwischen 2 Arten von Kreditsicherheiten:

  1. Akzessorische Kreditsicherheiten: Bei akzessorischen Sicherheiten handelt es sich um Sicherheiten, die von einer Forderung abhängig sind und die somit direkt an einen Kredit gekoppelt sind. Das Verhältnis endet mit der Rückzahlung des aufgenommenen Kredits, wonach die Kreditsicherheit erlischt. Zu den akzessorischen Sicherheiten gehören: Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek
  2. Fiduziarische Kreditsicherheiten: Fiduziarische Sicherheiten bezeichnet man auch als abstrakte Sicherheiten, da diese Sicherheiten einerseits von keiner Forderung abhängen und andererseits auch nach der Kreditrückzahlung weiterhin gültig und bestehend bleiben. Zu den fiduziarischen Sicherheiten gehören somit: Grundschuld, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und sämtliche bürgschaftsähnliche Kreditsicherheiten.

Fazit zu Kreditsicherheiten

In diesem Beitrag haben Sie verschieden Formen von Kreditsicherheiten kennengelernt und erfahren, dass es für verschiedene Kredite auch unterschiedliche Kreditsicherungsmöglichkeiten gibt.

Auch weitere Faktoren wie etwa die Kredithöhe und -laufzeit sowie die Bonität des Kreditnehmers können bei der Auswahl der passenden Kreditsicherheit eine entscheidende Rolle spielen.

Es existieren personenbezogene und sachbezogene Kreditsicherheiten. Insbesondere bei höheren Kreditsummen und längeren Laufzeiten sind Kreditsicherheiten bei Banken und anderen Finanzinstituten erwünscht.

Eine gute Kreditsicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Verhandlungsposition zu verbessern und ermöglicht eine Zinssenkung sowie höhere Flexibilität Ihrer Kreditbedingungen.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für einen Kredit ohne Sicherheiten:

Nutzen Sie weiterhin Financer und vergleichen Sie Kredite von mehr als 100 unterschiedlichen Kreditanbietern in Deutschland. Finden Sie so für sich den besten Kredit, der Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.

Häufig gestellte Fragen zu Kreditsicherheiten

Was sind Kreditsicherheiten?

Als Kreditsicherheiten bezeichnet man unterschiedliche Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte), die ein Kreditnehmer bei der Kreditaufnahme an den Kreditgeber übergibt.

Diese Sachen und Rechte dienen ausschließlich zum finanziellen Ausgleich, falls es im Laufe der Kreditlaufzeit zu einer unerwarteten Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kommt.

Hierbei gilt ein wichtiges Prinzip: Je wertvoller und -stabiler die Kreditsicherheit, desto höher die Chance, dass Sie den Kredit zu günstigeren Konditionen erhalten.

Welche Kreditsicherheiten gibt es?

Kreditsicherheiten werden in der Regel in zwei Gruppen eingeteilt:

  1. Personal- oder Personensicherheiten. Bürgschaft, bürgschaftsähnliche Kreditsicherheiten
  2. Real- oder Sachsicherheiten: Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung

Bei Personalsicherheiten haftet mindestens eine weitere Person für die geforderte Kreditsumme im Falle des Zahlungsausfalls des Schuldners, während bei Realsicherheiten der Schuldner mit der vom Kreditinstitut akzeptierten Kreditsicherheit in voller Höhe für die Kreditsumme haftet. 

Welche sind die besten Kreditsicherheiten?

Es gibt keine besten Kreditsicherheiten, sondern es gibt einfach Sicherheiten, die bei bestimmten Kreditarten sinnvoller sind als bei anderen.

Von welchen Kreditsicherheiten genau Gebrauch gemacht wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Kreditart
  • Kredithöhe
  • Kreditlaufzeit
  • Bonität des Kreditnehmers

Bevor Sie aber einen Kredit aufnehmen, wird Folgendes geraten: Informieren Sie sich vorab detailliert darüber, ob die Sicherheiten, die Sie für die Kreditaufnahme zur Verfügung stellen können, dafür überhaupt ausreichen, sowie ob sie für die bestimmte Kreditart überhaupt geeignet sind.

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Ivan Bevanda ist seit September 2021 als Asissting Country Manager bei Financer Deutschland tätig. Als großer Finanz-Enthusiast und Anleger möchte Ivan Ihnen dabei helfen, richtige finanzielle Entscheidungen zu treffen.

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Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2023
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