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Kreditvertrag: Der ultimative Leitfaden für Ihre Sicherheit

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Kreditvertrag ist erst bei Unterschrift von Kreditnehmer sowie Kreditgeber gültig und bindet beide Parteien rechtlich.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach der Unterzeichnung (ohne Angabe eines Grundes), kann unter Umständen jedoch verlängert wird.
  • Die Bank darf im Rahmen des Kreditvertrages keine Bearbeitungsgebühren erheben, da jegliche Kosten im effektiven Jahreszins enthalten sein müssen.

Was ist ein Kreditvertrag?

Bei dem Kreditvertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Darlehensnehmer sowie einem Darlehensgeber.

Ziel eines solchen Vertrages ist es, den rechtlichen Rahmen sowie Pflichten für beide Parteien zu regeln.

Für den Kreditgeber besteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Verpflichtung, dem Gläubiger einen vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.

Dieser muss wiederum den Betrag samt Zinsen zu einem gewissen Fälligkeitsdatum zurückzahlen.

Ein Kreditvertrag kann zwischen einer Bank und einem Verbraucher oder auch zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen werden und ist ab dem Zeitpunkt gültig, an dem beide Personen unterschrieben haben.

In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen und viele mehr:

  • Welche wichtigen Daten muss ein Kreditvertrag beinhalten und worauf muss ich beim privaten Kreditvertrag achten?
  • Darf ich einen Kreditvertrag widerrufen oder kündigen? Wenn ja, welche Fristen muss ich dabei einhalten?
  • Darf die Bank im Rahmen eines Darlehens Bearbeitungsgebühren erheben oder sind diese unzulässig?

Inhalte beim Kreditvertrag: Was wird festgehalten?

Es existiert keine standardisierte Form für einen Kreditvertrag, jedoch gibt es sämtliche Aspekte, die Sie beachten sollten.

In erster Linie sollte ein seriöser Vertrag niemals mündlich, sondern immer in schriftlicher Form abgeschlossen und mit einer Unterschrift besiegelt werden.

Außerdem sollten im Vertragsdokument grundlegende Informationen enthalten sein. Dies schützt nicht nur beide Parteien, sondern verschafft Kreditnehmer sowie Kreditgeber einen guten Überblick über die Bedingungen und Konditionen.

Dazu gehören zum Beispiel die Personalien (Name und Adresse) beider Parteien sowie das Datum, an dem der Kreditvertrag geschlossen wird.  

Des Weiteren notwendig sind:

Kreditbetrag und Laufzeit

Die Vereinbarung sollte einen Kreditbetrag, beziehungsweise eine Auszahlungssumme enthalten, die der Kreditnehmer vom Kreditgeber erhält.

Handelt es sich bei einem privaten Kredit um einen Gegenstand, sollte der Gegenstandswert definiert werden.

Außerdem sollte aus dem Kreditvertrag hervorgehen, über welche Laufzeit das Darlehen samt den Zinsen an den Kreditgeber getilgt wird. Die Laufzeit kann variieren und einige Monate bis einige Jahre betragen.

Es ist wichtig, dass Sie eine realistische Kreditlaufzeit wählen, die zu Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten passt und bei der Sie die entsprechende monatliche Rate nicht überfordert.

Zinssatz und Kosten   

In jedem Kreditvertrag sollte nicht nur die Höhe der Zinsen vermerkt sein, sondern auch, zu welchem Zeitpunkt die Zinszahlungen fällig sind. Der Zinssatz kann entweder fest oder variabel sein und ist bei guter Bonität niedrig.

Sie sollten beim Kreditvergleich und Abschluss insbesondere auf den effektiven Jahreszins achten, da dieser jegliche Zusatzkosten beinhaltet und somit die Gesamtkosten für den Kredit beeinflusst.

Die Bank darf im Kreditvertrag übrigens keine gesonderten Bearbeitungsgebühren erheben – das ist laut Bundesgerichtshof unzulässig.

Tilgungsplan und Ratenzahlungen

Die Rückzahlung erfolgt nach einem Tilgungsplan. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie der Kredit über die gesamte Laufzeit zurückgezahlt wird.

Der Tilgungsplan gibt Aufschluss über die Höhe der monatlichen Rate sowie die Zahlungsintervalle (in der Regel jeden Monat – manchmal auch Gesamtzahlung am Ende der Kreditlaufzeit).

Einige Banken bieten flexible Tilgungsmodalitäten an, die aufgrund ihrer Flexibilität sehr kundenfreundlich sind.

Dazu gehören zum Beispiel kostenlose Sondertilgungen, mit denen Sie eine Rückzahlung außerhalb des Tilgungsplanes abwickeln können.

Außerdem bieten manche Banken die Möglichkeit, eine Ratenpause pro Jahr einzulegen, wenn die finanzielle Belastung mal zu hoch sein sollte.

Sicherheiten und Bürgschaften

Insbesondere bei zweckgebundenen Krediten (zum Beispiel bei Immobiliendarlehen oder einer Autofinanzierung) oder Darlehen über höhere Geldbeträge müssen Sie Sicherheiten hinterlegen.

Zu den üblichen Sicherheiten gehören:

  • Autos,
  • Immobilien,
  • Lebensversicherungen
  • oder Wertpapiere.

Durch die Sicherheiten verbessern sich die Konditionen des Kreditnehmers, jedoch darf der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall auf diese zugreifen.

Eine Bürgschaft durch eine Person mit guter Bonität kann ebenfalls als Sicherheit dienen. Nicht jeder Kredit benötigt Sicherheiten oder Bürgschaften.

Sonderklausel und Bedingungen

Sämtliche Sonderklauseln oder Bedingungen, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber individuell vereinbart werden, sollten im Kreditvertrag festgehalten werden.

Dazu gehören zum Beispiel der Abschluss einer Restschuldversicherung (wir raten insbesondere bei geringeren Kreditsummen davon ab), der Verwendungszweck des Darlehens oder sonstige Vereinbarungen, die zwischen den beiden Parteien getroffen wurden.

Kündigung und Widerruf

Wenn Sie den Kredit bei einer Bank abschließen, müssen Sie über das Widerrufsrecht informiert werden – ansonsten ist der Vertrag rechtswidrig.

Sie dürfen den Kreditvertrag laut BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen – ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Kreditvertrag erhalten.

Kleinkredite bis 200,- EUR oder Darlehen mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten sind davon ausgeschlossen.

Für den Darlehensgeber ist eine Kündigung des Darlehens wesentlich einfacher als für den Darlehensnehmer.

Kreditvertrag widerrufen

In jedem gültigen Vertrag eines Verbraucherkredits muss ein Widerrufsrecht verankert sein. Dieses hat zum Ziel, den Verbraucher vor einer unüberlegten Kreditaufnahme zu schützen.

Innerhalb der Widerrufsfrist haben Sie somit ausreichend Zeit, die Konditionen, Kosten, Risiken und Verpflichtungen zu überprüfen (wobei Sie dies natürlich bereits vor Kreditabschluss getätigt haben sollten).

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Sie innerhalb von zwei Wochen den Kreditvertrag widerrufen – bei kulanteren Banken sogar innerhalb von einem Monat. Prüfen Sie am besten die Fristen, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Wenn der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Widerrufs ausgezahlt wurde, müssen Sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

Für die Zeit zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung können Zinsen anfallen. Wenn der Kreditbetrag noch nicht ausbezahlt wurde, passiert nichts.

Wie widerrufe ich meinen Kredit?

Wenn Sie sich noch innerhalb der Frist befinden und sich für einen Widerruf entschieden haben, lässt sich der Kreditvertrag problemlos binnen weniger Schritte widerrufen.

Schritt 1

Widerrufsschreiben verfassen

Sie müssen keinen Grund für Ihre Entscheidung angeben, der Entschluss zum Widerruf muss jedoch eindeutig aus Ihrem Schreiben hervorgehen. Das sollte in Textform erfolgen, zum Beispiel per Mail, Fax oder Brief.

Wir empfehlen außerdem, ein Datum sowie eine Kundennummer anzugeben, damit das Kreditinstitut Ihr Anliegen schneller bearbeiten kann.

Schritt 2

Widerruf fristgerecht versenden

Sie sollten das Schreiben nicht nur innerhalb der Frist verfassen, sondern es auch innerhalb dieses Zeitraums an den Gläubiger übermittelt haben. Wenn Sie den Widerruf per Brief abschicken, sollten Sie schnellstmöglich handeln und Verzögerungen bei der Post berücksichtigen.

Schritt 3

Dokumentation aufbewahren

Wir empfehlen, eine Kopie des Schreibens zu erstellen und jegliche Dokumente, die Sie an die Bank senden und von ihr erhalten haben, aufzubewahren. So haben Sie im Notfall Nachweise über den Widerruf.

Voraussetzungen für ein längeres Widerrufsrecht

Es gibt zwei Situationen, in denen sich das Widerrufsrecht verlängert – nämlich wenn im Kreditvertrag wichtige Informationen fehlen oder die Widerrufsbelehrung unvollständig ist.

Wichtige Informationen fehlen

Es gibt wichtige Informationen, die im Vertrag nicht fehlen dürfen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kreditsumme und Laufzeit
  • Zinsen
  • Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigung

Fehlen diese Informationen, muss die Bank Ihnen diese mitteilen und erst dann beginnt die Widerrufsfrist – und dauert laut BGB einen Monat.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Eine weitere Situation, in der sich die Frist verlängert, ist eine fehlerhafte oder gar nicht bestehende Widerrufsbelehrung.

In diesem Fall darf der Verbraucher Gebrauch vom Widerrufsjoker machen – und aus einem laufenden Kreditvertrag aussteigen.

Es besteht jedoch kein „ewiges Widerrufsrecht“. Es muss innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen angewandt werden – ansonsten verjährt es.

Kreditvertrag kündigen

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gestaltet sich eine Kündigung durch den Kreditnehmer schwierig.

Trotzdem sollten Sie den Vertrag prüfen, um festzustellen, ob es Klauseln zur vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags oder andere rechtliche Vorgaben gibt, die Ihre Interessen schützen. 

In der Regel müssen reguläre Kreditverträge nicht gekündigt werden, da diese nach Ablauf der Laufzeit und mit der Rückzahlung des Darlehensbetrages samt den Zinsen enden.

Eine vorzeitige Kreditkündigung ist unter folgenden Umständen möglich:

  • Vorzeitige Tilgung des Kredits – wenn Sie also in der Lage sind, den Kredit vor Ablauf der Kreditlaufzeit abzubezahlen. Möglicherweise müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
  • Umschuldung – Wenn Sie eine Kreditumschuldung vornehmen, sind Sie ebenfalls in der Lage, den aktuellen Kredit vorzeitig abzubezahlen. Der Anbieter erhebt unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Kredit mit variablem Zinssatz – Wenn Sie einen Kredit mit variablem Zinssatz abgeschlossen haben, dürfen Sie den Darlehensvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Die Bank darf den Kredit kündigen

Auch die Bank hat das Recht, den Kredit unter Umständen zu kündigen. Die Betonung liegt hierbei auf unter Umständen, da eine Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers vorliegen muss.

So ist laut Gesetz eine Kündigung möglich, wenn Sie zum Beispiel zwei aufeinanderfolgende Zahlungen im Verzug sind (teilweise oder ganz).

Ein weiterer Grund ist, dass Sie bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren 10 % im Verzug sind oder bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren 5 % im Verzug sind.

Eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrags darf durch die Bank stattfinden, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben, der Wert der hinterlegten Sicherheiten sich erheblich verringert hat oder diese trotz Aufforderung nicht hinterlegt wurden.

Privater Kreditvertrag

Ein Kredit kann nicht nur bei einer Bank aufgenommen werden, sondern es besteht auch die Option eines privaten Kreditvertrags unter Freunden und in der Familie. Hier gibt es einige Besonderheiten sowie spezifische Aspekte, die Sie beachten müssen.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie sich ein privater Kreditvertrag von einem herkömmlichen Vertrag bei der Bank unterscheidet.

Unterschiede zu einem herkömmlichen Kreditvertrag

Der wesentliche Unterschied ist, dass der private Kreditvertrag zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird, während bei einem geschäftlichen Kreditvertrag eine institutionelle Beteiligung durch die Bank besteht.

Ein weiterer bedeutender Unterschied ist, dass der Abschluss eines privaten Kreditvertrages auch ohne Schufa-Abfrage möglich ist und keine Informationen über den Kredit an die Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden.

Wenn Sie einen Kredit bei der Bank abschließen, ist diese gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Schufa-Score abzufragen sowie die Anfrage an die Schufa weiterzuleiten.

Auch Informationen hinsichtlich eines Zahlungsverzuges müssen der Schufa übermittelt werden – bei einem privaten Kreditvertrag ist das nicht der Fall.

Banken sind sehr stark reguliert und unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften seitens der Aufsichtsbehörden.

Die Zinssätze sind außerdem standardisiert und an den Leitzins angepasst. Somit bietet der geschäftliche Darlehensvertrag nur sehr wenig Spielraum für Kreditnehmer sowie Kreditgeber.

Private Kreditverträge können wesentlich flexibler aufgesetzt werden, da es für diese Art der Vertragsgestaltung nicht so viele gesetzliche Vorschriften gibt.

Dadurch kann besser auf die individuellen Bedürfnisse beider Parteien eingegangen werden und es gibt weniger bürokratische Hürden.

Vertragsinhalte beim privaten Kreditvertrag

Der private Kreditvertrag sollte alle wesentlichen Punkte enthalten, die auch in einem herkömmlichen Darlehensvertrag vermerkt sind.

Dies gewährleistet Sicherheit für den Kreditnehmer sowie den Kreditgeber. Setzen Sie den Vertrag so auf, dass er Missverständnisse vermeidet, denn bei Geld hört bekannterweise die Freundschaft auf. 

Folgende Aspekte sollte der Vertrag beinhalten:

  • Namen beider Parteien sowie Datum
  • Kreditsumme und Laufzeit
  • Zinssatz (falls vorhanden)
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Individuelle Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien

Im Internet finden sich viele Muster für einen privaten Darlehensvertrag, auf die Sie zurückgreifen können, um den Vertrag aufzusetzen.

Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie im Rahmen des privaten Kreditvertrags Zinsen erheben, müssen Sie diese in der Einkommenssteuer als Kapitalerträge angeben – ansonsten gibt es Probleme mit dem Finanzamt, wenn es Wind davon bekommen.

Außerdem sollten Sie den Kreditbetrag auf keinen Fall bar auszahlen. Wir raten zu einer Überweisung mit Angabe des Verwendungszwecks – so können Sie in einer Konfliktsituation nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind und es sich bei dem überwiesenen Geld nicht um ein Geschenk handelt.

Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren geurteilt, dass Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag unzulässig sind.

Dieses Urteil gilt nicht nur für herkömmliche Verbraucherkredite, sondern auch Unternehmenskredite und Immobilienfinanzierungen.

Sämtliche Kosten der Banken müssen im effektiven Jahreszins enthalten sein – alle anderen Kosten (in Form einer Aufwandsentschädigung, zum Beispiel für die Bonitätsprüfung) stellen eine „Benachteiligung“ für die Kunden dar und dürfen somit nicht erhoben werden.

Bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren – deshalb raten wir Ihnen, schnell zu handeln.

Wer einen Kreditvertrag nach 2020 abgeschlossen hat und eine Bearbeitungsgebühr zahlen musste, der darf das Geld auch heute noch zurückfordern.

In der Regel erheben Banken seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes keine Bearbeitungsgebühr mehr. Prüfen Sie, wann Sie Ihren Kreditvertrag unterschrieben haben und ob die Bank eine Bearbeitungsgebühr erhoben hat.

Das Verbot von Bearbeitungsgebühren gilt nicht für KfW-Kredite, hier ist der sogenannte Auszahlungsabschlag erlaubt.

Häufig gestellte Fragen zum Kreditvertrag

Ich habe den Kreditvertrag unterschrieben und wurde trotzdem abgelehnt – was nun?

Die Suche nach einem flexiblen Kredit mit günstigen Konditionen kann sich sehr schwierig gestalten. Umso frustrierender ist es, wenn Sie denken, den Kreditvertrag unterschrieben zu haben und trotzdem abgelehnt wurden.

In Wahrheit erhalten Sie nach der Antragstellung erst einen Vertragsentwurf, den Sie unterzeichnen und anschließend an die Bank zurücksenden. Erst im Anschluss prüft die Bank Ihre Bonität sowie weitere Unterlagen, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, den Kredit zu tilgen.

Der Kreditvertrag kommt erst zustande, wenn die Bonitätsprüfung zu Ihren Gunsten ausfällt. Wenn der Mitarbeiter der Bank Ihren Kreditvertrag unterschrieben hat, steht Ihrer Auszahlung nichts mehr im Wege.

Den Kreditvertrag habe ich unterschrieben, wann kommt das Geld?

Wenn Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben, sollten Sie das Geld innerhalb einiger Werktage (2 bis 3 Tage nach Unterschrift) erhalten.

Bei einigen Anbietern ist das Geld sogar am nächsten Tag auf dem Konto – das ist jedoch eher eine Seltenheit.

Die Auszahlungsdauer unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Bearbeitungszeit der Bank – Nach Ihrer Unterschrift muss die Bank noch einige Unterlagen prüfen und kann im Anschluss erst grünes Licht geben.
  • Überweisungszeit – Diese hängt von internen Prozessen ab und kann entweder am nächsten Bankarbeitstag oder erst nach einigen Werktagen erfolgen.

Wenn Sie nähere Informationen zu der Auszahlungsdauer erhalten wollen, sollten Sie Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen.

Dieser kann Ihnen eine genaue Auskunft geben. Bitte beachten Sie, dass am Wochenende weder Kreditanfragen bearbeitet, noch Auszahlungen vorgenommen werden.

Darf der Anbieter den Kreditvertrag vorzeitig kündigen?

Ja, die Bank hat laut BGB grundsätzlich das Recht, den Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Dafür muss jedoch eine der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Darlehensnehmer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise im Verzug.
  2. Der Darlehensnehmer ist bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren mindestens 10 % im Verzug oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mindestens 5 % im Verzug.

Zudem muss die Bank Ihnen noch eine zweiwöchige Frist geben, um den rückständigen Betrag zurückzuzahlen und Ihnen ein Gespräch anbieten, damit Sie gemeinsam zu einer Lösung finden. Wenn auch diese Maßnahme erfolglos war, darf die Bank den Kredit kündigen.

Sind Bearbeitungsgebühren im Kreditvertrag erlaubt und ist es möglich, diese zu umgehen?

Bearbeitungsgebühren vonseiten der Bank sind laut Urteil des Bundesgerichtshofes für Verbraucherkredite, Immobilienkredite sowie Unternehmenskredite unzulässig.

Wenn Sie den Kreditvertrag in den letzten drei Jahren abgeschlossen haben und eine Bearbeitungsgebühr entrichten mussten, dürfen Sie sich das Geld zurückholen.

Das Urteil des BGH gilt nicht für folgende Kosten beim Darlehen:

  • Auszahlungsabschlag beim KfW-Darlehen
  • Abschlussgebühr bei Bausparverträgen

Außerdem sind Gebühren für den Notar für die Abtretung der Grundschuld zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehens- und einem Kreditvertrag?

Die Begriffe Kredit und Darlehen werden im Volksmund als Synonyme verwendet und sind juristisch gleichgestellt. Bei Darlehen ist in der Regel die Rede von längeren Vertragslaufzeiten, während Kredite für kürzere Laufzeiten stehen.

Juristisch gibt es jedoch keinen Unterschied, ob Sie den Begriff Kredit(vertrag) oder Darlehens(vertrag) verwenden.

Das war früher, bis zum Jahr 2002, anders – damals galt mit der Unterschrift der Kreditvertrag, jedoch kam ein Darlehensvertrag erst zustande, wenn das Geld auf dem Referenzkonto des Verbrauchers eingegangen war.

Mittlerweile wurde dieses Gesetz aufgehoben, wodurch beide Begriffe dieselbe Bedeutung haben und dementsprechend auch verwendet werden können.

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Kreditvertrag?

Ja. Das Widerrufsrecht beginnt mit dem Vertragsschluss und beträgt laut BGB mindestens 14 Tage, bei einigen Anbietern sogar 30 Tage. Der Gläubiger muss keinen Kündigungsgrund angeben.

Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher über den Widerruf zu belehren. Ziel des Widerrufs ist es, Verbraucher vor impulsiven Kreditentscheidungen zu schützen.

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Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

Information überprüft vonIvan Bevanda
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