Wie viel die Scheidung kostet
Eine Scheidung ist für die Familie nicht nur eine psychische, sondern auch eine finanzielle Belastung, da viele Kosten entstehen. Die Scheidungsquote beträgt in Deutschland 32,94 %, was bedeutet, dass fast jede Dritte Ehe hierzulande mit einer Scheidung endet. In der Folge stellen sich die Betroffenen die Frage danach, wie hoch die Scheidungskosten sind und welche Gebühren Sie dafür einplanen müssen.
Scheidungskosten im Überblick
- Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen
- Eine einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Lösung
- Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich
- Die Scheidung ist seit 2013 nicht mehr von der Steuer absetzbar
- Die Scheidungskosten betragen mindestens 1.000,- EUR
In diesem Beitrag…
beantworten wir alle Ihre Fragen rund um die Scheidungskosten, wer diese zahlt, ob man diese von der Steuer absetzen kann, ob ein Anwalt nötig ist und wie Sie Geld sparen können.
Kosten einer Scheidung
Gleich zu Beginn möchten wir erwähnen, dass die Kosten einer Scheidung stark variieren können. Die Scheidungskosten hängen vom Verfahrenswert ab und setzen sich aus zwei zentralen Punkten zusammen:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
Die Anwaltskosten sind der Hauptkostenpunkt bei einem solchen Verfahren und betragen etwa 75 % der Scheidungskosten. Bei einem Erstberatungsgespräch fallen maximal 250,- EUR an. Je mehr Sie selbst regeln, desto geringer sind die Kosten.
Weiter unten im Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie die Anwaltskosten mit einer einvernehmlichen Scheidung senken können.
Verfahrenswert als Berechnungsgrundlage
Der Verfahrenswert bildet die Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung der Scheidungskosten. Dieser Wert ist höher als der Betrag, den die Ehegatten zahlen müssen.
Faustregel: Je höher der Verfahrenswert, desto mehr kostet die Scheidung.
Der Verfahrenswert errechnet sich aus den letzten drei Nettogehältern der Ehegatten und wird mit 3 multipliziert. Folgende Aspekte haben einen weiteren Einfluss auf den Verfahrenswert:
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
- Vermögen der Eheleute
- Versorgungsausgleich
Bei Personen mit einem niedrigen Einkommen (gilt auch für Hartz-IV-Empfänger) liegt der Verfahrenswert gesetzlich bei 4.000,- EUR. In diesem Fall kostet die Scheidung mindestens 1.000,- EUR. Im Folgenden liefern wir Ihnen ein Beispiel für die Kosten einer Scheidung, damit Sie sich ein besseres Bild darüber verschaffen können.
Scheidungskosten – Preisbeispiel:
Nettoeinkommen Ehemann | 2.000,- EUR |
Nettoeinkommen Ehefrau | 1.500,- EUR |
Vermögen | 45.000,- EUR |
Anzahl der Kinder | 1 |
Rentenversicherung Ehemann | gesetzlich |
Rentenversicherung Ehefrau | gesetzlich |
Kosten für das Scheidungsverfahren | 2.350,- EUR |
Häufig gestellte Fragen zu den Scheidungskosten
Wer zahlt die Scheidungskosten – Mann oder Frau?
Beide Parteien zahlen unabhängig vom Scheidungsgrund gleichermaßen die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten. Der Antragsteller muss mit den Gerichtskosten in Vorkasse gehen und bekommt den Betrag nach Abschluss des Prozesses zurückgezahlt.
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab. Dieser ergibt sich aus Ihrem Gehalt, der Anzahl der Kinder sowie dem Vermögen der Ehegatten. Eine Scheidung kostet jedoch mindestens 1.000,- EUR.
Wie viel kostet die einvernehmliche Scheidung?
Auch das hängt von dem Verfahrenswert ab. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt nötig und somit kann jede Partei etwa 750,- bis 1.000,- EUR sparen. Auch reduziert sich im Falle einer einvernehmlichen Scheidung der Streitwert.
Sind die Kosten einer Scheidung steuerlich absetzbar?
Nein, seit dem 01.01.2013 ist es laut dem Einkommensteuergesetz nicht möglich, die Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen. Dies wurde vom Bundesgerichtshof 2017 bestätigt.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich, um Scheidungskosten zu senken?
Nein, auch wenn Sie mit dem Ehepartner alles geregelt haben – es herrscht Anwaltspflicht. Diese gilt auch für Folgeprozesse, wie zum Beispiel Versorgungsausgleich, Sorgerecht sowie Unterhalt.
Ich kann mir keine Scheidung leisten – gibt es Hilfe vom Staat?
Ja, Sie können die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, zahlt der Staat die Gerichtskosten für Sie. Bei einem sehr geringen Einkommen werden eventuell auch die Anwaltskosten übernommen.
Im Internet finden Sie viele Rechner, mit denen Sie die Kosten der Scheidung berechnen können.
Wer zahlt die Kosten für die Scheidung?
Unabhängig vom Trennungsgrund zahlt jeder Ehegatte seinen eigenen Rechtsanwalt, während die Gerichtskosten geteilt werden. Der Antragsteller der Scheidung ist verpflichtet, für die Gerichtskosten beim zuständigen Gericht in Vorkasse zu gehen – der überschießende Betrag wird nach Abschluss des Prozesses zurückgezahlt.
So ist es nicht möglich, auf Kosten „sitzen zu bleiben“.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehen Kosten – jedoch sparen Sie sehr viel Zeit und auch Geld, wenn Sie sich „im Guten trennen“, da nur ein Gerichtstermin notwendig ist. Der größte Kostenanteil bei der Scheidung entsteht nämlich durch den Anwalt – dieser kostet rund 1.500,- EUR pro Partei. Je nach Aufwand kann dieser teuer oder auch günstiger ausfallen.
Da Anwaltspflicht herrscht, ist es nicht möglich, eine Scheidung ohne Anwalt durchzuführen. Eine einvernehmliche Scheidung ist aber deutlich günstiger, da nicht beide Parteien einen Anwalt beantragen muss, sondern nur der Antragsteller – der Antragsgegner kann darauf verzichten.
Sie sparen also Kosten, wenn bei der Scheidung folgende Fälle eintreffen:
- Der Partner erklärt sich bereit, als Antragsteller den Anwalt zu zahlen
- Beide Parteien einigen sich, die Kosten für einen Anwalt zu teilen
Außerdem reduzieren zahlreiche Familiengerichte bei einer einvernehmlichen Scheidung den Streitwert um 30 %, wodurch Sie auch Kosten sparen. Eine einvernehmliche Scheidung kann nur dann vollzogen werden, wenn Sie sich über wichtige Punkte, wie zum Beispiel das Sorgerecht für die Kinder, den Unterhalt sowie Versorgungsausgleich bereits vorab geeinigt haben.
Mit der einvernehmlichen Scheidung Kosten senken
Sofern eine Einigung besteht, können Sie mit einer einvernehmlichen Scheidung also Kosten sparen. Das ist immer der kostengünstigere Weg.
Scheidungskosten von der Steuer absetzen
Viele Menschen stellen sich die Frage, ob es möglich ist, die Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen. Bis Ende 2012 war es möglich, Kosten für zivilrechtliche Prozesse als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.
Dazu gehörten folgende Ausgaben im Rahmen eines Prozesses:
- Gerichts- und Anwaltskosten
- Ausgaben für Sachverständige und Gutachter
- Fahrtkosten für den Prozess
Seit dem 01.01.2013 ist es laut § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht mehr möglich, die Kosten einer Scheidung von der Steuer abzusetzen.
„Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen […] (§ 33 Absatz 2 EStG)
Da es in der Zwischenzeit immer wieder Versuche gab, die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, hat der Bundesfinanzhof 2017 ein Machtwort gesprochen.
Scheidungskosten nicht von der Steuer absetzbar
Es ist nicht möglich, die Kosten einer Scheidung in der Steuererklärung anzugeben. Bei einem Verfahren liegt laut BFH keine Gefährdung der Existenzgrundlage der Betroffenen vor, selbst wenn die Existenz des Betroffenen durch den Prozess stark beeinträchtigt wird.
Auch Folgekosten der Scheidung können Sie nicht von der Steuer absetzen, wie zum Beispiel:
- Trennungsunterhalt
- Unterhalt für Kinder
- Zugewinnausgleich
- Streit um das Vermögen
Kosten von Namensänderung nach Scheidung
Viele Menschen habe nach einer Scheidung den Wunsch, eine Namensänderung vorzunehmen, wofür auch Kosten anfallen. Dies ist nur möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig gesprochen wurde – nämlich vier Wochen nach dem Scheidungsbeschluss. Innerhalb dieses Zeitraums haben beide Partner die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Die Namensänderung erfolgt beim Standesamt und hierfür benötigen Sie folgende Dokumente:
- Reisepass / Personalausweis
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
Die Kosten einer Namensänderung nach der Scheidung belaufen sich auf 25,- EUR für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren. Die Abschriften aus dem Familienbuch kosten weitere 10,- EUR.
Vergessen Sie jedoch nicht, dass im Rahmen einer Namensänderung weitere Kosten für die Änderung von wichtigen Dokumenten anfallen, die Ihren Namen enthalten.
Dazu gehören zum Beispiel:
Dokumente, die geändert werden müssen
- Personalausweis / Reisepass
- paragraph
- Kreditkarte
- Krankenkassenkarte
- Führerschein
Scheidung ohne Anwalt
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist es nicht möglich, eine Scheidung ohne Anwalt durchzuführen. Obwohl dies schon öfter Diskussionsgegenstand der Politik war, herrscht weiterhin Anwaltspflicht.
Gut zu wissen
Die Scheidung kann offiziell nur durch eine Verhandlung vor dem Familiengericht vorgenommen werden. Auch für die Folgeprozesse, wie Versorgungsausgleich, aber auch Sorgerecht und Unterhalt muss ein Anwalt beauftragt werden.
Wir empfehlen eine einvernehmliche Scheidung, um die Kosten des Verfahrens zu reduzieren. In diesem Fall muss nur der Antragsteller einen Juristen beauftragen – der Antragsgegner hat die Möglichkeit, der Scheidung dann auch ohne Anwalt zuzustimmen. Besteht allerdings Streit oder wesentlicher Klärungsbedarf, sollte der Antragsgegner einen Anwalt engagieren, der seine Interessen bestmöglich vertritt.
Prozesskostenhilfe bei Scheidung
Kosten sind bei einer Scheidung unumgänglich – das gilt leider auch für Menschen, die wenig Geld haben. Der Staat bietet mit der Prozesskostenhilfe Ehepartnern mit einem niedrigen Einkommen die Möglichkeit, ein Scheidungsverfahren ohne finanzielles Risiko durchzuführen.
Unterstützung in Anspruch nehmen
Menschen, die aufgrund einer schwierigen privaten oder wirtschaftlichen Situation die Kosten für eine Scheidung nicht decken können, haben gute Chancen auf eine Prozesskostenhilfe. Wird diese bewilligt, entfallen schon einmal die Gerichtskosten für die Scheidung – rund 500,- EUR.
Wenn Sie ein sehr niedriges Einkommen haben, übernimmt der Staat eventuell auch die Anwaltskosten. Um die Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie den Antrag unter der Bezeichnung „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen“ beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Wenn die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, kommt eventuell ein Minikredit oder Kredit ohne Einkommensnachweis in Frage.
Fazit zu Scheidungskosten
Pauschal lässt sich keine Aussage über die Scheidungskosten treffen, da diese von dem Verfahrenswert abhängig sind. Die Kosten für eine Scheidung betragen für Geringverdiener mindestens 1.000,- EUR, können bei einem hohen Nettogehalt aber deutlich höher ausfallen. Die Frage „Wer zahlt die Kosten bei einer Scheidung“ lässt sich mit „beide“ beantworten – die Gerichtskosten gleichermaßen sowie jede Partei den entsprechenden Anwalt.
Financer Tipp
Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie die Kosten senken, jedoch empfehlen wir diesen Weg nur, wenn Sie sich mit Ihrem Partner über Sorgerecht sowie Unterhaltszahlungen außergerichtlich einigen können.
Seit 2013 ist es nicht mehr möglich, die Scheidung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen – dennoch haben Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation die Möglichkeit, mit der Prozesskostenhilfe staatliche Unterstützung zu beantragen.