Kredite, bei denen ein hoher Betrag aufgenommen wird, zahlen die Darlehensnehmer in der Regel über einen längeren Zeitraum zurück. Leider kann es dazu kommen, dass der Schuldner verstirbt. Wer begleicht in solch einer Situation die Schulden?
Häufig erben Kinder oder der Ehepartner eine Immobilie oder einen Geldbetrag der Verstorbenen – das Erbvolumen beträgt in Deutschland laut Schätzungen Berliner Ökonomen rund 400 Milliarden Euro im Jahr. Eine beachtliche Menge.
Tatsache ist aber auch, dass nicht jeder nach dem Tod eines Angehörigen ein Vermögen erbt. Nicht selten werden stattdessen Schulden vererbt.
In diesem Beitrag beleuchten wir folgende Fragen:
Rund um den Kredit im Todesfall
- Kann man Schulden erben?
- Wer zahlt die Schulden im Todesfall?
- Welche Möglichkeit gibt es, um nicht für die Schulden aufzukommen?
Grundsätzlich gilt, dass mit dem Tod des Kreditnehmers die Schulden auch nach dem Tod weiter bestehen. Das Erbe umfasst, wie bereits erwähnt, nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch vorhandene Kredite beziehungsweise Schulden.
Wer sich also entscheidet zu erben, der erbt alles – die Erben übernehmen somit auch den Kredit. Das Erbrecht sieht aber vor, dass niemand verpflichtet ist, das Erbe anzutreten.
Kredit im Todesfall? Das sind Ihre Optionen
- Erbe ausschlagen
- Antrag auf Nachlassverwaltung
- Nachlass samt Schulden erben
FAQ: Kredit im Todesfall
Was passiert mit dem Kredit im Todesfall?
Die Kreditschuld bleibt und wird auf den Erben übertragen. Dieser kann, muss aber nicht den Kredit übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Damit verzichten Sie nicht nur auf den Kredit, sondern auf die Besitztümer des Verstorbenen. Wer erbt, erbt alles – und wer nicht erbt, der erbt nichts.
Was passiert mit dem Kredit, wenn es keinen Erben gibt?
In diesem Fall gehen die Nachlässe an das Land beziehungsweise den Staat.
Welche Möglichkeit habe ich, um mich / meinen Partner abzusichern?
Zum einen können Sie eine Restschuldversicherung abschließen. Diese schützt Hinterbliebene nicht nur im Todesfall sondern auch den Kreditnehmer bei Arbeitslosigkeit beziehungsweise -unfähigkeit.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine zusätzliche finanzielle Belastung handelt, da der Kredit teurer wird. Auch die Risikolebensversicherung ist eine geeignete Option. Wenn Sie diese abschließen, dann empfehlen wir mindestens die Höhe des Kreditbetrags als Absicherung festzulegen.
Was ist der erste Schritt nach dem Todesfall?
Im ersten Schritt wird die Verantwortlichkeit überprüft – also, wer soll den Kredit überhaupt zahlen? Im Idealfall melden sich die Erben bei der Bank oder bei dem Kreditinstitut und legen eine Sterbeurkunde vor. So kann schnell eine Lösung für alle Parteien gefunden werden.
Wann lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?
Es lohnt sich, das Erbe auszuschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist, die zu erbende Immobilie sanierungsbedürftig ist oder das Erbe insolvent beziehungsweise verschuldet ist.
Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod des Schuldners haben Sie die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, indem Sie eine Verzichtserklärung beim entsprechenden Nachlassgericht abgeben.
Zuerst einmal müssen sich die Erben ein Bild über die finanzielle Lage des Verstorbenen verschaffen, um zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen. Hierfür reicht es, bei der Bank eine Sterbeurkunde vorzuzeigen.
In folgenden Situationen lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen:
- Nachlass überschuldet
- Sanierungsbedürftigte Immobilie
- Erbe ist verschuldet
- Erbe ist insolvent
- Nachlass ist überschuldet
Erstellen Sie eine Liste mit Vermögen, Immobilien, Wertgegenständen und Notarkosten des Verstorbenen und prüfen Sie die Schulden beziehungsweise Kredithöhe des Verstorbenen.
Financer Tipp
Wenn sich nach der Kalkulation ein Minus ergibt, dann lohnt es sich definitiv, das Erbe auszuschlagen.
Sanierungsbedürftige Immobilie
Ein Haus zu erben ist nicht schlecht – aber nicht vorteilhaft, wenn es sich um eine sanierungspflichtige Immobilie handelt. Die Kosten für eine Modernisierung oder ein neues Dach sind für viele Menschen nicht zu stemmen – auch dann lohnt es sich, auf das Erbe zu verzichten.
Sie können die Immobilie natürlich erben und verkaufen, müssen dafür aber einen Abnehmer finden.
Erbe ist verschuldet
Wenn das Erbe ohnehin schon verschuldet ist und auch der Nachlass im roten Bereich liegt, macht es logischerweise keinen Sinn, den Schuldenberg zu erhöhen. Auch hier lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen.
Erbe ist insolvent
Haben Sie die Privatinsolvenz angemeldet? Dann aufgepasst: Die Hälfte Ihres Erbes fällt in diesem Fall direkt Ihrem Insolvenzverwalter zu. Wenn Sie das nicht wünschen, ist auch hier die Ausschlagung des Erbes eine sinnvolle Option.
Bitte beachten Sie:
Wer sein Erbe ausschlägt, der verzichtet auch auf die Besitztümer des Toten. Bedeutet: Wer erbt, erbt alles.
Bevor Sie sich dazu entscheiden, ein Erbe auszuschlagen, sollten Sie alle Vor- und Nachteile jedoch gut abwägen, da es schwer ist, die Ausschlagung zurückzunehmen. Abgesehen davon, dass die Ablehnung nach spätestens sechs Wochen erfolgen muss, benötigen Sie einen triftigen Grund – und einen guten Anwalt.
Was passiert, wenn man das Erbe ausschlägt?
In diesem Fall wird die Erbschaft auf die nächste Person in der Erbfolge übertragen. Auch diese kann innerhalb der Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Wenn niemand von den Erben die Hinterlassenschaften haben möchte, so ist der Letzte, der die Schulden übernimmt, der Staat.
Antrag auf Nachlassverwaltung
Eine Nachlassverwaltung lohnt sich bei einem unübersichtlichen Nachlass – wenn Sie also kein klares Bild darüber haben, wie viel genau an Schulden und Vermögen vorhanden sind. Dann wird vom Nachlassgericht ein Verwalter angestellt, dem nun die Verfügungsmacht zusteht und der die Klärungsverhältnisse übernimmt.
Financer Tipp
Zwar kostet die Nachlassverwaltung etwas, aber sie birgt einen großen Vorteil: Der Verwalter kümmert sich um die Hinterlassenschaften und zahlt die Schulden mit dem Geld, das vorhanden ist. Sollte Geld übrig bleiben, wird Ihnen der Betrag ausgezahlt.
Was passiert, wenn nicht ausreichend Geld zur Verfügung steht, um die Schulden zu begleichen?
Auch in diesem Fall sind Sie abgesichert. Sie haften nämlich nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem Nachlass.
Tod des Ehepartners bei einem Kredit
Sie haben einen Kredit mit einem Ehepartner oder einer anderen Person aufgenommen und diese ist verstorben? In der Regel geht der Kredit im Todesfall auf die hinterbliebene Person über und dies geschieht unabhängig vom Erbe.
Aufgepasst
In solchen Fällen kann sich der Kredit zu einer existenzbedrohenden Situation entwickeln, wenn der hinterbliebene Ehepartner die Schulden alleine nicht mehr begleichen kann.
Ein Kredit ist in jeder Hinsicht eine große Verantwortung. Zwar rechnet keiner damit, dass ein Todesfall eintritt – trotzdem sollten Sie bereits vorher alle möglichen Szenarien ausloten, um Sicherheiten für die Zukunft zu schaffen. Dieselbe Situation tritt übrigens ein, wenn ein Bürge für den verstorbenen Kreditnehmer gebürgt hat. Dieser muss im Todesfall die Schulden begleichen.
Wie Sie den Kredit im Todesfall absichern können:
- Risikolebensversicherung
- Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist nicht mit der Kapitallebensversicherung zu verwechseln und ist eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen. Im Todesfall wird eine Summe ausgezahlt, die vorher festgelegt wurde.
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, um einen Kredit im Todesfall abzusichern, dann empfehlen wir, mindestens die Höhe des Kreditbetrags als Absicherung festzulegen.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung dient dazu, Hinterbliebene bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch im Todesfall finanziell abzusichern.
Zwar ist die Restschuldversicherung eine zusätzliche finanzielle Belastung zum Kredit, im Todesfall wird aber die gesamte ausstehende Restschuld getilgt – so müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen.
Fazit
Die Antwort auf die Frage „Kann man Schulden erben?“ lautet: Ja. Wer sich dazu entscheidet zu erben, der erbt alles – Vermögen sowie Schulden.
Nutzen Sie die 6-wöchige Frist
Erben müssen keine Schulden bezahlen, schließlich besteht die Möglichkeit, die Schulden innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen oder einen Antrag auf Nachlassverwaltung zu stellen.
Wenn Sie mit einem Ehepartner einen Kredit aufgenommen haben und es zum Todesfall kommt oder sie Bürge sind, dann müssen Sie den Kredit unabhängig vom Erbe übernehmen. Wer sich gegen solche Fälle absichern möchte, dem stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich der Abschluss einer Restschuldversicherung oder einer Risikolebensversicherung.