Witwenrente – so viel Geld kriegen Sie
- 5. Januar 2021
- 12 Minuten Lesezeit
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Witwenrente – das steht Ihnen zu
Der Tod des Ehepartners, des Familienvaters oder der Mutter ist für eine Familie ein großer menschlicher Verlust, der auch die finanzielle Situation beeinflussen kann – schließlich fällt ein geregeltes Einkommen weg.
Glücklicherweise haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Witwenrente, also einen Teil der gesetzlichen Rente des Verstorbenen.
Diese teilt sich auf in:
- Große Witwenrente – 55 % der letzten Rente
- Kleine Witwenrente – 25 % der letzten Rente
Laut einer offiziellen Statistik der DRV aus dem Jahr 2018 erhalten in Deutschland rund 4,6 Millionen Menschen die Witwenrente.
In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen rund um die Witwenrente:
- Antrag und Berechnung der Witwenrente
- Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?
- Steuern auf die Witwenrente
- Wann gibt es die Witwenrente und wie hoch ist sie?
Wer bekommt die Witwenrente?
Um die Witwenrente zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Bis zum Tode mit dem Partner verheiratet sein
2. Mindestens ein Jahr lang verheiratet sein
3. Verstorbener Ehepartner muss fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben
Wenn diese Punkte erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen – dafür benötigen Sie unter anderem die Heiratsurkunde sowie weitere Unterlagen.
Ab wann wird die Witwenrente ausgezahlt?
Wenn Ihr verstorbener Partner bereits die Altersrente erhalten hat, dann erhalten Sie diese im Folgemonat nach dem Tod. Hat der Partner noch keine Rente erhalten, so beginnt die Rente ab dem Todestag.
Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um die Witwenrente zu erhalten?
Damit die Deutsche Rentenversicherung die Witwenrente auszahlt, muss die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr lang bestanden haben. Als Ausnahme gilt, wenn der Partner durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit gestorben ist.
Wie hoch ist der Freibetrag auf die Witwenrente?
In den alten Bundesländern beträgt der Freibetrag 902,26 EUR – in den neuen Bundesländern 877,27 EUR.
Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Wenn diese von der Unfallversicherung gezahlt wird, dann nicht. Wird die Witwenrente durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt, so ist diese jenseits des persönlichen Rentenfreibetrages steuerpflicht.
Was passiert bei erneuter Heirat?
Bei einer erneuten Heirat verlieren Sie den Anspruch auf die Witwenrente.
Wie berechnet sich die Witwenrente?
Die Höhe der Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. Bei der großen Witwenrente erhalten Sie 55 % (nach altem Recht sogar 60 %), bei der kleinen Witwenrente lediglich 25 %.
Was ist der Unterschied zwischen der großen und kleinen Witwenrente?
Bei der großen Witwenrente müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Mindestens 46 Jahre alt
2. Erwerbsgemindert
oder ein eigenes oder das Kind des Verstorbenen erziehen
Beziehen Sie die große Witwenrente, erhalten Sie, wie bereits erwähnt, 55 % (nach altem Recht 60 %) des Anspruchs des verstorbenen Partners. Bei der kleinen Witwenrente gibt es 25 %.
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Nicht jeder Hinterbliebene in Deutschland hat Anspruch auf die Witwenrente. Um diese zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft
- Der Verstorbene Partner hat fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt
- Sie haben nicht wieder geheiratet
- Die Ehe / Lebenspartnerschaft hat mindestens ein Jahr bestanden
Es spielt keine Rolle, ob Sie bis zum Zeitpunkt des Todes zusammen oder getrennt gelebt haben. Der Hinterbliebene muss übrigens nicht in der Rentenversicherung versichert sein.
Ausnahme
Hinterbliebene haben übrigens auch Anspruch auf eine Witwenrente, wenn die Ehe / Lebenspartnerschaft kürzer als ein Jahr gedauert hat – Voraussetzung ist hier jedoch, dass der Partner an einer plötzlichen Krankheit oder einem Unfall gestorben ist.
Bei einer Scheidung steht Ihnen in der Regel keine Hinterbliebenenrente zu. Unter folgenden Umständen können Sie auch bei einer Scheidung die Witwenrente beantragen:
So beantragen Sie trotz Scheidung Witwenrente
- Die Scheidung erfolgte vor dem 1. Juli 1977
- Sie haben nicht wieder geheiratet
- Im Jahr vor dem Tod des Partners hatten Sie Anspruch auf Unterhalt oder diesen erhalten
- Der frühere Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit erfüllt oder hat bereits die Rente bezogen oder ist durch einen Unfall am Arbeitsplatz ums Leben gekommen
Wie Sie sehen, kann nicht jeder Hinterbliebene die Witwenrente beantragen, da die rechtliche Lage etwas komplex ist. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf die Witwenrente zu haben – wenn dies der Fall ist, können Sie einen Antrag stellen.
Antrag auf Witwenrente stellen
Die ersten drei Monate, die auf den Sterbemonat des Partners folgen, nennen sich Sterbevierteljahr – eine großzügige Sozialleistung. In diesen drei Monaten erhalten Sie die Witwenrente des verstorbenen Partners in voller Höhe ausgezahlt – somit gibt es die Hinterbliebenenrente unabhängig von Einkommen und Freibetrag.
Freibetrag für die Witwenrente:
- Neue Bundesländer – 877,27 EUR
- Alte Bundesländer – 902,62 EUR
Nachdem das Sterbevierteljahr abgelaufen ist, bekommen Sie die Hinterbliebenenrente nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, um diese zu erhalten. Es handelt es sich um ein 16-seitiges Formular, das Sie unter diesem Link finden.
Die Witwenrente zu beantragen ist durchaus kompliziert, da die Papiere umfangreich sind und viele Daten benötigen. Wenn Sie Hilfe brauchen, dann können Sie diese kostenlos auf zwei verschiedenen Wegen in Anspruch nehmen.
Entweder besuchen Sie eine der Beratungsstellen – diese finden Sie, indem Sie auf dieser Seite Ihre Postleitzahl eingeben. Oder sie wählen die kostenlose Service-Nummer der Deutschen Rentenversicherung.
Diese lautet: 0800 1000 4800.
Kredit für Rentner
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Gut zu wissen
Sollten Sie sich in einer prekären finanziellen Lage befinden, können Sie auch einen Antrag auf einen dreimonatigen Vorschuss der Witwenrente stellen. Auch ist es möglich, diese zwölf Monate rückwirkend zu beantragen.
Höhe der Witwenrente
Die Höhe der Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des Verstorbenen und hängt davon ab, ob sie die kleine oder große Witwenrente erhalten.
Diese beiden Formen der Hinterbliebenenrente erläutern wir nun im Beitrag, damit Sie die Witwenrente genau berechnen können.
Große Witwenrente
Laut einer Statistik der DRV erhalten fast alle Hinterbliebenen die große Witwenrente. Um Anspruch auf diese zu erhalten, müssen Sie eine dieser drei Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen:
- Mindestens 46 Jahre alt sein
- Erwerbsgemindert sein
- Ein eigenes oder das Kind des Verstorbenen erziehen
Wichtig dabei ist, dass das Kind minderjährig ist. Sollte das Kind behindert sein oder nicht in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, dann erhalten Sie die große Witwenrente unabhängig vom Alter ausgezahlt.
Altersgrenze, um die große Witwenrente zu erhalten
Todesjahr | Alter der Hinterbliebenen |
---|---|
2020 | 45 Jahre und 9 Monate |
2021 | 45 Jahre und 10 Monate |
2022 | 45 Jahre und 11 Monate |
2023 | 46 Jahre |
2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
ab 2029 | 47 Jahre |
Höhe der großen Witwenrente
Nachdem wir geklärt haben, wer die Hinterbliebenenrente beantragen darf, geben wir Aufschluss über die Höhe der großen Witwenrente. Diese beträgt, je nachdem ob Sie die Rente nach dem neuen oder alten Recht erhalten 55 beziehungsweise 60 %.
Anspruch auf das alte Recht sichern
Wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Ihr Partner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde, dann gilt für Sie das alte Recht und es stehen Ihnen somit 60 % der Rente zu, die Ihr Partner erhalten hätte.
Wenn Sie nach 2002 geheiratet, beziehungsweise eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen haben, so gilt für Sie das neue Recht und die große Witwenrente entspricht 55 % des Betrages, den Ihr Partner erhalten hätte.
Witwenrenten nach neuem Recht können sich mit dem Kinderzuschlag erhöhen.
Kleine Witwenrente
Sie erhalten eine kleine Witwenrente, wenn alle diese Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie sind jünger als 47 Jahre
- Sie sind nicht erwerbsgemindert
- Sie erziehen kein Kind
Grundsätzlich beträgt die kleine Witwenrente 25 % des Betrages, den Ihr verstorbener Partner erhalten hätte.
Financer Tipp
Wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Ihr Partner vor dem 02. Januar 1962 geboren ist, gilt für Sie das alte Recht und somit erhalten Sie die kleine Witwenrente unbegrenzt.
Ist dies nicht der Fall, so trifft auf Sie das neue Recht zu – in diesem Fall erhalten Sie die Rente nur für zwei Jahre nach dem Tod des Partners.
Auch die kleine Witwenrente kann durch einen Kinderzuschlag erhöht werden.
Kinderzuschlag bei Witwenrente
Das alte Recht sieht keinen Kinderzuschlag vor – dieser steht nur Witwen beziehungsweise Witwern zu, die 2002 oder später geheiratet haben.
Im Folgenden sehen Sie, wie viel der Kinderzuschlag beträgt:
erstes Kind | jedes weitere Kind | |
---|---|---|
kleine Witwenrente | ||
alte Bundesländer | 30,04 € | 15,02 € |
neue Bundesländer | 28,99 € | 14,50 € |
große Witwenrente | ||
alte Bundesländer | 66,09 € | 33,05 € |
neue Bundesländer | 63,77 € | 31,89 € |
Einkommensanrechnung bei Witwenrente
Obwohl es Freibeträge gibt, rechnet die Witwenrente oberhalb eines Freibetrages weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Ihr Einkommen an. Das Sterbevierteljahr ist davon ausgenommen.
Einkommensanrechnung bei der Witwenrente
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet folgende Einkommen auf die Witwenrente an:
- Elterngeld
- Einkommen aus dem Ausland
- Zinseinkünfte aus dem eigenen Vermögen
- Arbeitslosengeld I oder Krankengeld
- Einkommen aus Ihrer Beschäftigung
Weitere Einzelheiten können Sie in dieser Broschüre finden.
Zudem darf die DRV die Hinterbliebenenrente je nach Alter zum Zeitpunkt des Todes ändern. Für das Jahr 2021 ist die Grenze höher als 2020.
Pro Monat beträgt der Abschlag 0,3 % – jedoch kann die Rente gesetzlich um maximal 10,8 % gekürzt werden.
Fazit zur Witwenrente
Für Hinterbliebene stehe zwei Arten von Renten zur Verfügung – die kleine sowie die große Witwenrente. Beachten Sie, dass Sie einige Voraussetzungen erfüllen müssen, um Anspruch auf diese zu haben.
Dazu gehört eine Ehe oder Lebenspartnerschaft von mindestens einem Jahr, Sie müssen bis zum Tode verheiratet gewesen sein und der verstorbene Partner muss mindestens fünf Jahre lang eingezahlt haben.
Aufgepasst!
Beachten Sie, dass Sie bei einer erneuten Heirat den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente verlieren und einen Antrag stellen müssen, um die Witwenrente zu erhalten – diese wird nicht automatisch ausbezahlt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einige Fragen rund um die Witwenrente beantworten konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung im Prozess benötigen, so kontaktieren Sie uns, besuchen Sie eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder rufen Sie diese unter der kostenlosen Service-Nummer an: 0800 1000 4800.